Der Versicherungstipp

Klubfrei Golfen nur auf DGV-Anlagen

Golfsportler ohne Klubzugehörigkeit sollten darauf achten, dass sie nur auf Anlagen abschlagen, die beim Deutschen Golf Verband (DGV) registriert sind.

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Andernfalls riskieren sie, dass sie auf den Kosten für Schäden sitzen bleiben, die sie mit Fehlschlägen verschulden. Eine private Haftpflichtversicherung hilft dabei nämlich nicht immer weiter. Manche Verträge schließen Schäden aus, die fehlgeleitete Golfbälle verursachen.

Treffen sie den Sportwagen auf dem angrenzenden Parkplatz oder sogar Passanten oder Mitspieler, kann das schlimme Folgen haben. Keine Gedanken müssen sich Spieler machen, die reguläres Mitglied in einem DGV-Klub oder -Verein sind, sagt Stefanie Lindemann vom Golfverband Nordrhein-Westfalen.

Denn sie sind für das Spiel auf allen Plätzen haftpflichtversichert - auch im Ausland. Klubmitglieder sind über die Landessportbünde außerdem bei Unfällen abgesichert.

Die Leistungen unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland, erklärte eine Sprecherin des zuständigen Versicherers Arag. Immer enthalten seien eine Invaliditäts- und Todesfallleistung sowie Rehamaßnahmen zur Wiederherstellung nach einem Unfall. (tau)

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