Berufskrankheit

Knie-Arthrose – Harte Regelung zum Stichtag

Weil die Arthrose im Knie vor 2002 auftrat, wurde einem Maurer dies nicht als Berufskrankheit anerkannt,

Veröffentlicht:

KASSEL. Eine Arthrose am Kniegelenk kann nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie an beiden Knien erstmalig nach dem 30. September 2002 aufgetreten ist.

Bestand sie an einem Knie schon vorher und tritt nur am anderen erst nach dem Stichtag auf, scheidet eine Entschädigung der Berufsgenossenschaft aus, so das Bundessozialgericht.

Für bestimmte Tätigkeiten mit hoher Kniebelastung wurde die Gonarthrose 2009 als mögliche Berufskrankheit anerkannt, etwa für Tätigkeiten, die häufiges Knien oder Hocken erfordern. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Neuerkrankungen nach dem 30. September 2002.

Der Kläger war als Maurer häufig kniebelastender Arbeit ausgesetzt. Im September 2002 und damit vor dem Stichtag traten akute, als Arthrose diagnostizierte Schmerzen im linken Knie auf. Einige Zeit später folgten verschleißbedingte Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit am rechten Knie.

2003 erhielt der Mann rechts ein künstliches Kniegelenk. Nachdem die Gonarthrose 2009 in die Berufskrankheitenverordnung aufgenommen worden war, beantragte der Mann 2010 die Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft lehnte dies ab.

Zu Recht, wie nun das BSG entschied. Nach dem Wortlaut der Berufskrankheitenverordnung sei die verschleißbedingte Arthrose der Kniegelenke "ein einheitlicher Erkrankungsfall".

Dafür spreche auch, dass der Verschleiß und die darauf beruhenden Beschwerden "auf derselben Ursache beruhen, das heißt auf ein und dieselbe Tätigkeit zurückzuführen sind".

Da hier eine Arthrose im linken Knie schon im September 2002 und damit vor dem Stichtag vorlag, scheide eine Anerkennung als Berufskrankheit aus, urteilte das BSG. (mwo)

Az.: B 2 U 5/16 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

Familienheim wandert in Ehegatten-GbR: Keine Schenkungssteuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care