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Kodierrichtlinien liegen noch im Zeitplan

BERLIN (ger). Zum 1. Juli wollen Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen neue Richtlinien für die Kodierung der Diagnosen nach ICD-10 einführen. Das Vorhaben ist schon mehrfach verschoben worden, die KBV geht aber davon aus, dass der Termin steht. Für Vertragsärzte wird der Kodieraufwand voraussichtlich steigen.

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In einem Schreiben unter anderem an die Praxis-EDV-Häuser heißt es, es sei jetzt "davon auszugehen, dass eine verbindliche Umsetzung der Ambulanten Kodierrichtlinien in der Arztpraxis zum 1. Juli 2010 erfolgen wird". Die Softwarehäuser müssen das neue Regelwerk umsetzen, um den Mehraufwand der Vertragsärzte möglichst weitgehend zu begrenzen.

Insgesamt, so heißt es immer wieder, die Vertragsärzte kodierten auch bisher schon relativ gut. Das Interesse an einer noch tieferen Verschlüsselung - etwa um die Schwere einer Erkrankung zu erkennen - liegt sowohl bei Ärzten als auch bei den Krankenkassen. Der Grund: Die Zuweisungen je Versicherten aus dem Gesundheitsfonds steigen bei den Kassen, wenn bestimmte Diagnosen aufgeschrieben werden, die im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich festgelegt sind.

Über die daraus resultierenden - umstrittenen - Bemühungen der Krankenkassen um ein "Right- oder Upcoding" haben wir häufig berichtet. Da sich aber auch die Vergütung der Kassenärzte an der Morbidität der Patienten orientiert, geht es auch für Ärzte letztlich um Geld. In Kliniken ist die ICD-10-Kodierung wegen der daran hängenden Honorarpauschalen (DRG) ohnehin hoch aufgehängt.

Die Softwarehäuser werden ihre Programme für die neuen Ambulanten Kodierrichtlinien stark ändern müssen. Die KBV plant daher eine Runde zur Rezertifizierung der Programme in diesem Punkt ein.

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