Krankmachen angedroht: Fristlose Kündigung rechtens

ROSTOCK (maw). Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn ein Angestellter auf die Nichtbewilligung eines Urlaubs hin droht, sich dann krank zu melden.

Veröffentlicht:

Darauf verweist die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Dies gelte dann, wenn er tatsächlich nicht zur Arbeit kommt und für die Dauer des abgelehnten Urlaubs eine Krankschreibung vorlegt.

Az.: 5 Sa 63/11

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