Krankmachen angedroht: Fristlose Kündigung rechtens
ROSTOCK (maw). Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn ein Angestellter auf die Nichtbewilligung eines Urlaubs hin droht, sich dann krank zu melden.
Veröffentlicht:Darauf verweist die Deutsche Anwaltshotline mit Blick auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Dies gelte dann, wenn er tatsächlich nicht zur Arbeit kommt und für die Dauer des abgelehnten Urlaubs eine Krankschreibung vorlegt.
Az.: 5 Sa 63/11