Mietrecht

Kündigung trotz hohen Alters

Auch bei 93-jährigen Mietern kann eine Eigenbedarfsklage greifen – nach entsprechendem neurologisch-psychiatrischen Gutachten.

Veröffentlicht:

BONN. Nach fast 30 Jahren muss eine 93-jährige Seniorin ihre Bonner Mietwohnung räumen. Nach monatelangem Rechtsstreit haben sich die Parteien am Landgericht Bonn auf diesen Vergleich geeinigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Allerdings hat die Seniorin noch eine Frist bis Ende des Jahres.

Die Vermieter, ein ebenfalls betagtes Rentnerpaar, hatten ihr Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die 80 und 81 Jahre alten Eheleute wollen in die 100 Quadratmeter-Wohnung ihrer Mieterin im ersten Geschoss ziehen, da sich in dem Haus noch ein ausgebautes Studio befindet, in dem eine Vollzeitpflegekraft untergebracht werden soll. Der Ehemann ist mittlerweile ein Pflegefall der Stufe IV.

Entscheidend für den Ausgang des Mietprozesses war ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust noch „umzugstauglich“ sei. Das betagte Alter eines Mieters allein, so die Richter, sei noch kein Grund, diesem nicht kündigen zu können.

Das Amtsgericht hatte in erster Instanz der Räumungsklage stattgegeben, die Gründe der Kläger seien „nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder missbräuchlich“. Dagegen war die 93-Jährige in Berufung gegangen. Ein Umzug, begründete sie, stelle „eine unzumutbare Härte“ dar, da sie in fremder Umgebung unsicher sei und sich nicht orientieren könne. (dpa)

Landgericht Bonn

Az.: 6 S 114/18

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an