Entscheidung vertagt

Künstliche Befruchtung – Straßburg weist lesbisches Paar an heimische Gerichte zurück

Veröffentlicht:

STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat nicht wie erwartet entschieden, ob Frankreich lesbischen Ehepaaren medizinische Hilfen zur künstlichen Befruchtung verweigern darf. Die Klägerinnen hatten im Mai 2014 geheiratet und dann im Dezember 2014 für eine künstliche Befruchtung eine Klinik in Toulouse aufgesucht.

Diese verweigerte die Behandlung unter Hinweis auf ein neues Gesetz. Die Frauen riefen direkt den EGMR an, der verwies sie nun an die Gerichte in Frankreich (Az.: 22612/15). Dort habe das Verfassungsgericht das Gesetz zwar bereits unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung geprüft, aber noch nicht unter dem des Rechts auf Privat- und Familienleben. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Lesetipps