Gesundheitsberufe

Kunsttherapeuten streben in die ambulante Versorgung

Musik-, Tanz- und Kunsttherapeuten fordern, künftig auch an der ambulanten Versorgung teilnehmen zu dürfen.

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Berlin/Witten. Die rund 5000 in Deutschland praktizierenden Musik-, Tanz- und Kunsttherapeuten fordern im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Gesundheitsberufe in der nächsten Legislaturperiode einen geregelten Zugang zu allen Sektoren der gesetzlichen Versorgung – nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich. Dies sei Konsens einer gemeinsamen Tagung der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) in Witten gewesen, wie die beiden Gesellschaften mitteilen.

„Künstlerische Therapien sind seit Jahrzehnten in multiprofessionelle Teams in Kliniken und Reha-Einrichtungen eingebunden“, verdeutlicht Beatrix Evers-Grewe, Vorsitzende der BAG KT. Musik-, Tanz- und Kunsttherapeuten versorgten vor allem Patienten, denen es schwerer falle, sich sprachlich über ihre Erkrankung zu verständigen. Die Therapeuten seien hier Türöffner für die Bearbeitung seelischer Probleme. Sie könnten besondere Ressourcen entfalten und Nöten jenseits der Sprachlichkeit Ausdruck verleihen. „Das schaffen die sprachbasierten Psychotherapien oft nicht allein.“ (maw)

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