COVID-Prävention

Corona-Impfschaden? Landgericht weist Klage gegen AstraZeneca ab

Erstinstanzlich hatte die Klage einer Frau gegen AstraZeneca wegen eines vermeintlichen Schadens nach Impfung mit dessen Corona-Vakzine keinen Erfolg. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.

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COVID-Vakzine von AstraZeneca

Stein des Anstoßes: Auch die COVID-Vakzine von AstraZeneca ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen um vermeintliche Impfschäden.

© Hassene Dridi / ASSOCIATED PRESS / picture alliance

Mainz. Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Nach ihrer Impfung im März 2021 hatte die Klägerin nach eigener Aussage einen kompletten Hörverlust erlitten. Unmittelbar nach der Impfung in einem Mainzer Impfzentrum habe sie ein Kribbeln in den Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin. In ihrer Klage fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, nicht unter 150 000 Euro. Der Rechtsbeistand des beklagten Pharmaherstellers forderte, die Klage abzuweisen.

Klägerin kündigt Revision an

Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“. Die Klägerin von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“. „Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt“, sagte die Klägerin. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein vergleichbares Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will dazu ein Gutachten einholen; geklärt werden soll die Frage, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“.

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen „Bärendienst“ für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an AstranZeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde. (dpa)

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