Management

Lieferprobleme bei Krankenhausapotheken mittlerweile besser im Griff

Seit Pharmahersteller Kliniken rechtzeitig über drohende Lieferprobleme informieren müssen, hat sich das Engpass-Management bei Krebsmedikamenten verbessert.

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BERLIN. Seit Mai 2017 sieht eine Gesetzesänderung vor, dass Hersteller Lieferengpässe an Kliniken melden müssen (§ 52b  Abs. 3a Arzneimittelgesetz). Seither können sich Klinikapotheken auf nachschubkritische Situationen besser einstellen, wie Professor Bernhard Wörmann berichtet.

"Das bringt was", lobt Wörmann, moniert allerdings, dass die Pflichtmitteilungen auf den stationären Sektor beschränkt bleiben statt in ein Register einzufließen, das auch ambulant tätigen Ärzten zugänglich ist. Die bei der Oberbehörde BfArM geführte Engpass-Liste sei deshalb nach wie vor unvollständig. Wörmann ist medizinischer Leiter der Fachgesellschaft DGHO und ärztlicher Mitarbeiter der Medizinischen Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie der Charité.

Auch die seit Herbst 2016 regelmäßig beim BfArM stattfindenden Experten-Treffen ("Jour Fixe") zu Liefer- und Versorgungsengpässen hätten schon erste Erfolge gezeigt, versichert Wörmann, der ständiges Mitglied dieser Treffen ist.

Vor einem Jahr massive Probleme

Im Sommer vorigen Jahres etwa drohten Lieferausfälle für Arsentrioxid, das gegen Akute Promyelozytäre Leukämie benötigt wird. Das Thema sei beim Jour Fixe rechtzeitig aufgerufen worden. Das BfArM habe daraufhin Einfuhren erleichtert. Wörmann: "Von einem Versorgungsengpass war in der Folge nichts zu bemerken".

Freilich gebe es noch einiges zu tun. Neben verpflichtenden Engpass-Meldungen an ein allen Ärzten zugängliches Register wünscht man sich bei der DGHO eine Vorratshaltung unverzichtbarer Präparate. "Drei Monate Bevorratung und die meisten Probleme wären vom Tisch", ist Wörmann sicher. Am jüngst von der DGHO gemeldeten Problem, der exorbitanten Verteuerung des Zytostatikums Carmustin, würde aber auch das nichts ändern. Weltweit gibt es für den Wirkstoff – laut DGHO "unverzichtbarer Bestandteil" der Vorbereitung einer Blutstammzelltransplantation bei Lymphompatienten – nur einen Hersteller, die indische Firma Emcure, die die Rechte 2013 von Bristol-Myers erwarb.

Bereits 2015 hatte die DGHO eine für viele Kliniken nurmehr schwer zu stemmende Preissteigerung beklagt. Nach einem Importeurswechsel habe sich der Preis für Carmustin Anfang 2018 "nochmals deutlich erhöht". Pro Patient und Behandlung sei mit 8400 Euro jetzt das 40-Fache dessen fällig, was BMS bis 2013 verlangt hatte. Das sprenge den DRG-Rahmen und führe ins Minus, erklärt Wörmann. DRG-Budgets würden für ein Jahr im Voraus verhandelt, kurzfristige Anpassungen seien nicht vorgesehen. Daher fordert die DGHO, dass für solche Fälle monopolistischer Preisgestaltung "eine dynamische Refinanzierung ins Vergütungssystem implementiert" wird. (cw)

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