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GBA-Beschlüsse

MRSA-Sanierung und Fehlermeldesysteme

Der GBA hat beschlossen: neue Leistungen für die MRSA-Sanierung und neue Standards für Fehlermeldesysteme.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Sanierung von mit MRSA besiedelten Patienten in der häuslichen Krankenpflege wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Das Gremium spricht von "bestimmte Patientengruppen", für die diese Leistungen abgerechnet werden dürfen sollen. Details waren am Freitag zunächst nicht zu erfahren. In Berlin heißt es, man feile noch an dem finalen Beschluss. Im Gremium hat es offenbar zahlreiche Änderungswünsche gegeben.

Hintergrund für den Beschluss ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2012. Damals hatte der Gesetzgeber den GBA ausdrücklich aufgefordert, Regelungen zur "Verordnung häuslicher Krankenpflege zur Dekolonisierung von Trägern mit MRSA" zu treffen.

Bereits im November 2012 hatte der GBA die ambulante MRSA-Sanierung bei Risikopatienten zur Leistungspflicht erhobene. Als Risiken gelten chronische Wunden, Dialysepflicht, liegende Katheter, kürzlich zurückliegende Antibiotikatherapien und Pflegebedürftigkeit.

Außerdem hat der GBA am Donnerstag neue Vorgaben für Fehlermeldesysteme in Praxen und Kliniken beschlossen. So soll als Mindeststandard künftig gelten, dass Praxis- und Klinikmitarbeiter "niederschwellig" auf die Systeme zugreifen können müssen. Meldungen sollen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen. (eb)

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