Unterversorgte Regionen

MVZ als Hoffnungsträger?

Wo die Einzelniederlassung als unattraktiv gilt, könnten in Zukunft MVZ einspringen. Um die Qualität sicherzustellen, müssen Träger aber lernen - und MVZ- und Hausärzte kollegial kooperieren.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Dort, wo die Einzelniederlassung unattraktiv ist, könnten Zentren eine Versorgungslücke füllen.

Dort, wo die Einzelniederlassung unattraktiv ist, könnten Zentren eine Versorgungslücke füllen.

© Tom-Hanisch / fotolia.com

DÜSSELDORF. In unterversorgten Regionen können Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und große Ärztenetze eine zentrale Rolle übernehmen. Davon geht Dr. Bernd Köppl aus, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ).

"Sie kalkulieren und planen anders und können mit passgenau ausgestalteten Filialnetzen die ambulante Versorgung auch dort aufrecht erhalten, wo Gebiete für die Einzelniederlassung als unattraktiv gelten", sagte Köppl beim Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf.

Die größeren Einheiten seien nicht zuletzt wegen der von ihnen getätigten hohen Investitionen standorttreu und böten den Patienten damit eine hohe Sicherheit. "Das ist ein Modell, das unterstützt werden muss."

Langfristige Ansprechpartner

Köppl appellierte an die Verantwortlichen, MVZ und Netzstrukturen in die Förderprogramme für unterversorgte Regionen aufzunehmen. "Sie bleiben stabil und für die medizinisch Tätigen langfristig Ansprechpartner."

Die Gesundheitspolitik im Bund habe das bereits verstanden, die Lokalpolitik noch nicht.Der BMVZ-Vorsitzende begrüßte, dass größere Versorgungsstrukturen durch die Gesetzgebung der vergangenen Jahre einen Schub erhalten haben. Das trage zur Modernisierung der ambulanten Medizin bei.

Nach Angaben von Köppl gab es Ende vergangenen Jahres 2073 MVZ, davon 843 in Klinik-Trägerschaft. "Krankenhaus-MVZ sind ein relevanter Faktor in der ambulanten Medizin geworden."

Markus Knöfler, Partner der auf Kooperationen spezialisierten Beratungs- und Managementgesellschaft Conclusys, forderte die MVZ-Träger auf, sich stärker um Versorgungsthemen zu kümmern und Transparenz über die Qualität der Leistungen zu schaffen. "Sie haben nicht nur ein Recht zu versorgen, Sie haben auch eine Pflicht zu versorgen."

Knöfler sieht ein Problem der MVZ darin, dass sie sich zu sehr auf die Wirtschaftlichkeit fokussieren, ohne die Versorgungsziele im Blick zu haben. "Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Manager so wenig vom Kernbereich ihres Unternehmens verstanden haben wie im MVZ."

Der Betriebswirt ist Geschäftsführer des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg. Er empfahl den MVZ, sich intensiver mit den Besonderheiten des Kammer- und KV-Systems zu beschäftigen. "Fehlendes Wissen zu kollegialen, regionalen Strukturen und informellen Versorgungspfaden führt zu Qualitätsproblemen", warnte er.

Die Ärzte aus den Zentren sollten sich seiner Meinung nach an Vertretungsregelungen und Bereitschaftsdiensten der KVen beteiligen sowie an Qualitätszirkeln.

Hilfreich wäre es, wenn die MVZ-Ärzte den Hausärzten kollegiale Informationen wie Befundberichte und Medikationspläne zukommen lassen. "Integration in der Region ist der Weg", sagte Knöfler.

Das Versorgungsstrukturgesetz (VSG) hat eine Reihe von Problemen gelöst, die MVZ in einzelnen KV-Bereichen hatten, sagte Ulrich Blondin, Geschäftsführer der via medis Nierenzentren GmbH und Vorstand des BMVZ.

Einen Vorteil sieht er darin, dass Ärzte, die ihren Sitz in ein MVZ einbringen, jetzt GmbH-Gesellschafter sein können, wenn sie selbst in dem Zentrum ärztlich tätig sind.

Konflikte zwischen den Parteien

Er begrüßte, dass es neuerdings eigenständige Regelungen für die Vertretung bei angestellten Ärzten gibt. Anders als in der Vergangenheit werden Freistellung, Tod oder Beendigung des Angestelltenverhältnisses als Grund für eine Vertretung akzeptiert. "MVZ können jetzt einen Vertretungsarzt beschäftigen und so bis zur Nachbesetzung die Honorierung und den Patientenstand sichern", sagte Blondin.

Damit habe der Gesetzgeber auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass in einem MVZ Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auftreten können, lobte BMVZ-Chef Köppl.

Das sei eine kleine Änderung, aber die MVZ-Träger hätten dadurch die Möglichkeit, solche Konflikte auszuhalten, ohne das Zentrum zu gefährden. "Die Selbstverwaltung hat hier einfach nicht mitgelernt, deshalb musste es der Bundesgesetzgeber regeln", betonte er.

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