Makler kann für Falschangaben haften

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FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Makler kann für falsche Angaben zum Sanierungszustand eines Gebäudes persönlich haftbar gemacht werden.

Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Dies gelte, wenn der Makler seine Angaben eigenmächtig und ohne entsprechende Informationen des Verkäufers gemacht hat.

Az.: 15 U 137/07

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