Selbstzahlerleistungen

Massive Kritik an Votum zu HNO-IGeL

HNO-Ärzte fordern, die negative Empfehlung des IGeL-Monitors zur Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz zu revidieren.

Veröffentlicht:

NEUMÜNSTER. Der patientenfokussierte IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bekommt heftigen Gegenwind für seine Einschätzung, die auf Selbstzahlerbasis in Arztpraxen angebotene Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz, darunter Kortison, sei nicht wirklich hilfreich (wir berichteten).

In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte die negative Bewertung der Glukokortikoid-Therapie bei Hörsturz.

Die Bewertung basiere auf der Auswertung veralteter Studienergebnisse. Aktuelle Leitlinien blieben unberücksichtigt, monieren die Verbände.

Im Gegensatz zum IGeL-Monitor beschreibe die seit 2014 gültige Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, darunter den Einsatz hochdosierter Cortison-Präparate.

Statt die aktuelle Leitlinie der AWMF bei der Begutachtung im IGeL-Monitor einzubeziehen, werde nur auf eine veraltete Leitlinie aus dem Jahr 2010 verwiesen.

Nach Ansicht der HNO-Mediziner verunsichere eine solche "fragwürdige und irreführende" Information im IGeL-Monitor die Patienten.

Im Sinne einer neutralen, fachlich korrekten Darstellung der Cortison-Therapie bei einem Hörsturz müsse der Beitrag überarbeitet werden, fordern Fachgesellschaft und Berufsverband. (maw)

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Kommentare
Dr. Christian Weymayr 28.08.201516:33 Uhr

Versehen längst korrigiert

An der Bewertung des IGeL-Monitors „Glukokortikoide beim Hörsturz“ kritisieren die HNO-Ärzte zu Recht, dass in dem Text „IGeL-Info ausführlich“ bei der Veröffentlichung Anfang Juli die veraltete Leitlinie von 2010 und nicht die aktuelle Leitlinie von 2014 zitiert wurde. Dies haben wir, als uns die Stellungnahme der HNO-Ärzte Ende Juli erreicht, umgehend korrigiert.
Die HNO-Ärzte nehmen jedoch zu Unrecht an, dass dieses Versehen Auswirkungen auf die Bewertung hätte. Die Leitlinie ist als S1-Leitlinie klassifiziert, weshalb wir sie, den üblichen Gepflogenheiten entsprechend, für unsere Bewertung nicht herangezogen haben. Laut unserer Methodik werden dafür nur Leitlinien höherer Güte (S2e und S3) berücksichtigt. Wie aus dem ebenfalls Anfang Juli veröffentlichten „Ergebnisbericht“ hervorgeht, haben wir unsere Recherche für die Bewertung dieser IGeL am 30.4.2015 abgeschlossen. Unsere Bewertung stützt sich auch auf eine aktuelle Übersichtsarbeit von 2013. Wir sehen deshalb keinen Anlass, unsere Bewertung zu ändern.
Dr. Christian Weymayr
Projektleiter IGeL-Monitor

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