Novelle der ärztlichen Approbationsordnung
Medizinstudium: Fachgesellschaften sehen Lauterbach auf Murks- und Pannenkurs
Achtung, Hammerexamen! Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften appelliert an Lauterbach, bei der Approbationsordnung einen Kurswechsel vorzunehmen.
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Die künftigen Medizinstudenten werden nichts zu lachen haben, wenn das BMG keine Kursänderung bei der Novelle der ärztlichen Approbationsordnung vornimmt, befürchtet die AWMF.
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Berlin. In puncto Novelle der ärztlichen Approbationsordnung warnt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) davor, diese so weiterzuverfolgen, wie es das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anfang Mai in einem als „Zwischenstand“ deklarierten neuen Referentenentwurf vorsieht.
Die aktuellen Vorschläge würden die Bedingungen für das Studium und die Lehre im Fach Humanmedizin enorm erschweren. Auch die gewünschten finanziellen Einsparungen könnten mit dem aktuellen Entwurf aus Sicht der AWMF nicht erzielt werden, wie es am Dienstag in einer Mitteilung hieß.
„Mit dem aktuellen Entwurf droht ein neues Hammerexamen nach dem dritten Studienjahr“, warnt AWMF-Präsident Professor Rolf-Detlef Treede. Die AWMF fordere deshalb, dass zumindest das schriftliche M1-Examen schon nach vier Semestern stattfindet und es damit auch nur den Stoff von vier Semestern prüft – und dass es nicht, wie nun plötzlich vorgesehen, nach sechs Semestern stattfindet und dann 50 Prozent mehr Stoff enthalte.
„Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfung nach dem sechsten Semester müssen außerdem leistbar bleiben. Der aktuelle Zwischenstand verlängert die Prüfungssituation von vier auf fünf Stunden und erhöht die Zahl der gleichzeitig anwesenden Prüfenden von drei auf vier, darunter eine Person aus einem klinischen Fach, das bis zu diesem Zeitpunkt aber nur rudimentär gelehrt wurde“, so Treede.
Mehr Kosten ohne zusätzlichen Nutzen
Sowohl die psychische Belastung für die Studierenden als auch die personellen und organisatorischen Belastungen für die Universitäten wären immens. „Das produziert unnötige Kosten, ohne einen entsprechenden Nutzen zu generieren“, prophezit Treede. Sichergestellt müsse auch sein, dass diejenigen, die ein Fach prüfen, dieses auch lehren.
Dieser Grundsatz werde in der im Entwurf konzipierten mündlichen M1-Prüfung verletzt. In dieser würden die Inhalte der klinisch-theoretischen Fächer und der psychosozialen Fächer von den anderen Fächern mitgeprüft und die klinischen Fächer dürften außerdem auch von Fachärzten oder -ärztinnen geprüft werden, die dem Lehrkörper der Universität nicht angehören.
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Der aktuelle Referentenentwurf will zudem Kosteneinsparungen dadurch realisieren, dass 30 Prozent der Vorlesungen durch Blended-Learning-Verfahren ersetzt werden. „Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht nicht tragfähig, denn Veranstaltungen, die im Blended Learning Format durchgeführt werden, sind nicht weniger personalaufwändig.
Im Gegenteil: Es braucht mehr personellen Einsatz, mehr Ressourcen und das Format wird dadurch sogar kostenintensiver“, gibt Professor Renate Deinzer, Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission Approbationsordnungen der AWMF, zu bedenken.
Die AWMF fordert außerdem die Streichung der Innovationsklausel, welche Abweichungen vom Regelstudiengang ermögliche. „Wenn die Notwendigkeit der Regelungen in der Reform überzeugen, dann müssen sie auch für alle ausnahmslos gelten“, betont Treede abschließend. (maw)