Datenschutz

Merkel kündigt IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an

Die Bundeskanzlerin will die Datensicherheit und -souveränität erhöhen. Dazu soll das BSI gestärkt werden. Das könnte neue Regeln für Kliniken mit sich bringen.

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Besserer Schutz vor Datenklau: Die Bundesregierung will dazu das BSI stärken.

Besserer Schutz vor Datenklau: Die Bundesregierung will dazu das BSI stärken.

© bluedesign / stock.adobe.com

Berlin. Auf Kliniken und Praxen könnte bald ein „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ zukommen. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem aktuellen Videopostcast vom Samstag mitteilte, wolle die Regierung das seit 2015 geltende IT-Sicherheitsgesetz „jetzt weiterentwickeln“ – sowohl für die Bürger, die Wirtschaft wie auch die IT-Sicherheit des Bundes. „Das heißt, aus dem IT-Sicherheitsgesetz von 2015 wird das IT-Sicherheitsgesetz 2.0“, sagte sie anlässlich des „Safer Internet Day“ der Europäischen Union am 11. Februar.

Laut Merkel soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt werden und mehr Stellen bekommen.

„Kritische Infrastruktur“ Klinik

Bislang sind nur die Kliniken vom IT-Sicherheitsgesetz betroffen: Das Gesetz hat Vorgaben für große Krankenhäuser geschaffen, die als Teil „Kritischer Infrastrukturen“ mit zentralen Meldestellen arbeiten und Zwischenfälle melden müssen. Das gilt für bundesweit 90 Kliniken, die mehr als 30 .000 vollstationäre Fälle pro Jahr haben.

Zudem arbeite die Bundesregierung an einer Datenstrategie. „Daten sind der Rohstoff der Zukunft“, so Merkel. Es gehe darum, deutlich zu machen, welche Bedeutung Daten für die Wertschöpfung haben werden. Gleichzeitig müsse es gelingen, die Souveränität der Bürger über ihre Daten zu schützen.

Eigenes Digitalministerium gefordert

Der Präsident des Bundesverwaltungsamtes, Christoph Verenkotte, sprach sich indes für ein Digitalministerium auf Bundesebene aus. „Ich bin Anhänger eines Digitalministeriums, ganz eindeutig“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag). „Aber nur, wenn es eine Änderung der Zuständigkeiten gibt.“ Ein Digitalministerium dürfe nicht nur eine Hülle sein, sondern brauche „Befugnisse, Entscheidungsgewalt“. „Sonst kann man es lassen.“ In der Bundesregierung gelte das Ressortprinzip, „jedes Ministerium für sich“. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir bei der Digitalisierung auf Bundesebene nur weiterkommen, wenn das Ressortprinzip durchbrochen wird.“ (reh/dpa)
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