Neue Regelung

Minijobber können mehr arbeiten

Geringfügig Beschäftigte können ab 1. Januar 2013 mehr verdienen. Auch für Praxischefs, die Minijobber beschäftigen, ändert sich einiges.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Mehr Zeit zum Putzen: Die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in der Praxis steigt ab 2013 auf 450 Euro.

Mehr Zeit zum Putzen: Die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in der Praxis steigt ab 2013 auf 450 Euro.

© Kzenon/fotolia.com

NEU ISENBURG. Minijobber sollen ab 1. Januar 2013 monatlich 450 statt 400 Euro steuer- und versicherungsfrei verdienen können. Sie sollen zudem - anders als heute - automatisch der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Die Minijobber können sich dann aber per Antrag bei ihrem Chef gegen die Beiträge zur Rentenversicherung aussprechen.

Auch die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten "Midijobber", soll von 800 auf 850 Euro steigen.

In der Gleitzone müssen die Arbeitnehmer einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Die Änderungen hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Versicherungspflicht soll die Regel werden

"Derzeit sind nur die Arbeitgeber - und damit auch Praxischefs - verpflichtet, Rentenbeiträge für ihre Minijobber an die Minijob-Zentrale zu zahlen", erklärt Ilona Mirtsin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. "Die Arbeitnehmer sind ausgenommen, es sei denn, sie zahlen freiwillig."

Minijobber sind heute also nur dann rentenversichert, wenn sie sich ausdrücklich dazu entschieden haben, den Arbeitgeberbeitrag zur Rente von 15 auf 19,6 Prozent aufzustocken. Der Gesetzentwurf stellt nun die Versicherungspflicht in den Vordergrund.

Für den Arbeitgeber bleibt es indessen auch ab 2013 bei den Pauschalbeiträgen zur Sozialversicherung und für das Finanzamt: Sie zahlen für ihre Minijobber 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag.

Zusätzlich werden nach wie vor 13 Prozent für die Krankenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuer fällig.

Auch in der sozialversicherungspflichtigen sogenannten Gleitzone zwischen 401 und 800 Euro Verdienst soll die Spanne möglicher Zahlungen steigen - und zwar auf 451 bis 850 Euro pro Monat.

Die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten steigen entsprechend. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei konstant knapp 20 Prozent.

Praxischefs mit der Regelung zufrieden

"Wir begrüßen diese Regelung", erklärt Hausärztin Dr. Cornelia Goesmann aus Hannover, von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).

"Entweder können wir unseren Medizinischen Fachangestellten mehr Lohn pro Stunde zahlen oder sie für den unkomplizierten 450-Euro-Tarif länger beschäftigen."

Auch der Bundesverband der freien Berufe (BFB) sprach sich für die neue Lösung aus: "Die geringfügige Beschäftigung ist in den Freien Berufen ein beliebtes und sinnvolles Flexibilisierungsinstrument zur Abdeckung von Leistungsspitzen", hieß es.

Von den rund 7,2 Millionen Minijobbern in Deutschland arbeiteten im März 2012 laut Bundesagentur für Arbeit rund 436.000 im Gesundheitswesen. Wie viele von ihnen in Arztpraxen arbeiten, ist unklar.

Das will das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) unter anderem auf Anregung Goesmanns herausfinden.

"Wir werden im November die Arztpraxen dezidiert nach den Minijobbern fragen", sagt Markus Leibner vom ZI. "Ende Februar 2013 haben wir dann abschließende Zahlen."

Übergangs- und Bestandschutzregelungen

Damit nun der Übergang von den alten zu den neuen Bestimmungen über den Jahreswechsel 2012 / 2013 gelingt, gelten Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen, so Claudia Müller von der Minijob-Zentrale.

So bleibe der rentenversicherungsrechtliche Status der heutigen Minijobber unverändert. "Die Beschäftigten dieser Gruppe können im kommenden Jahr aber die Rentenversicherungspflicht gegebenenfalls wählen."

Wer schon heute zwischen 401 und 450 Euro verdient und damit derzeit ein versicherungspflichtiger Midijobber ist, bleibt es auch noch bis zum 31. Dezember 2014, trotz der erweiterten Minijob-Spanne ab 1. Januar 2013.

Gleichzeitig soll der Beschäftigte auf Antrag diese Versicherungspflicht abwählen können - mit Ausnahme der Rentenversicherungspflicht. Allerdings könnte der Angestellte in dieser Zeit auch dann aus der Versicherungspflicht herausrutschen, wenn sein Lohn unter die 400-Euro-Grenze sinkt.

Gleitzonenregelung gilt nur für neue Verträge ab 2013

Die Gleitzonenregelung für Verdienste zwischen 801 und 850 Euro gelten nur für neue Verträge ab 2013. Wer schon 2012 einen Lohn von 801 bis 850 Euro erhalten hat, wurde bis dahin regulär versichert und wird es auch ab 2013.

Die betroffenen Beschäftigten können jedoch bis zum Ende 2014 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Damit kommt auf die Praxischefs, die heute schon 801 bis 850 Euro an einen Angestellten zahlen, unter Umständen im nächsten Jahr Arbeit zu, auch was die Minijobs angeht. Denn wenn ihre Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sie dies schriftlich beim Chef beantragen.

Dieser muss dann den Antrag zur Minijob-Zentrale schicken - und abwarten. Entweder stimmt sie zu, widerspricht oder schweigt.

Tut sie Letzteres länger als einen Monat, gilt der Antrag als genehmigt. Nach Ansicht der Minijob-Zentrale beantragen an die 90 Prozent aller Minijobber, von der Versicherungspflicht befreit zu werden.

Alle Arbeitgeber von Mini- oder Midi-Jobbern erhalten von der Minijobzentrale gegebenenfalls ein Informationsblatt über die voraussichtlich neue Rechtslage.

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