Direkt zum Inhaltsbereich

Alkoholembryopathie

Alkoholkonsum in der Schwangerschaft birgt strafrechtliche Risiken

Das Bundessozialgericht erkennt kein Recht auf Opferentschädigung bei Alkoholembryopathie. Entschädigung gebe es nur für Opfer einer Straftat.

Veröffentlicht:
Wein trotz Schwangerschaft: Das schadet dem Kind. Eine Straftat ist das laut BSG aber nicht.

Wein trotz Schwangerschaft: Das schadet dem Kind. Eine Straftat ist das laut BSG aber nicht.

© Daria Filiminova / stock.adobe.com

Kassel. Wenn der Alkoholkonsum einer Schwangeren zu Beeinträchtigungen des Kindes führt, hat es später in aller Regel keinen Anspruch auf eine Opferentschädigung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Mutter vorhatte, den Embryo zu töten und so abzutreiben, urteilte jetzt das Bundessozialgericht.

Die Mutter der Klägerin war alkoholabhängig und hatte auch während ihrer Schwangerschaft getrunken. Die heute 15-jährige Tochter ist wegen einer globalen Entwicklungsverzögerung bei Alkoholembryopathie schwerbehindert. 2009 beantragte sie eine Opferentschädigung und zog vor Gericht. Das Versorgungsamt Sachsen-Anhalt lehnte die Opferentschädigung ab. Einen für die Entschädigung laut Gesetz notwendigen „vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff“ habe es hier in der Schwangerschaft nicht gegeben.

Die dagegen gerichtete Klage hatte durch alle Instanzen keinen Erfolg. Das Bundessozialgericht erklärte, die Opferentschädigung sei nicht grenzenlos, sondern vielmehr mit dem Strafrecht verknüpft. Alkoholkonsum während der Schwangerschaft sei jedoch nicht strafbar, so die Kasseler Richter. Strafbar sei lediglich eine – auch versuchte – Abtreibung mittels Schädigung durch Alkohol. Hier habe die Mutter zwar Beeinträchtigungen ihres Kindes billigend in Kauf genommen, sie habe aber nicht vorgehabt, den Embryo zu töten. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 9 V 3/18 R
Hören Sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie Haus- und Fachärzte gemeinsam Impflücken schließen

© Vladimir Vladimirov | iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Round-Table-Gespräch

Wie Haus- und Fachärzte gemeinsam Impflücken schließen

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

© Aitor Diago | Getty Images

Wer, wann, womit?

Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

© FatCamera | Getty Images (Symbolbild mit Fotomodellen)

Impfstatus Klinikpersonal

Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Abb. 1: Patienten mit DMD profitierten von einer über 24-wöchigen Vamorolon-Therapie im Vergleich zu einer Therapie mit Prednison in Bezug auf das Längenwachstum

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [14]

Duchenne-Muskeldystrophie (DMD)

Erstes dissoziatives Kortikosteroid zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Santhera (Germany) GmbH, München
Abb. 1: CFTR-Funktion und klinischer Phänotyp: Die klinischen Symptome der Mukoviszidose nehmen mit Zunahme der CFTR-Funktion ab.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [12]

Mukoviszidose

Biomarker der CFTR-Funktion korrelieren mit klinischen Endpunkten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Roboterhand zeigt auf ein Stethoskop

© Slowlifetrader / stock.adobe.com / mit KI generiert

Künstliche Intelligenz

ChatGPT im Praxisalltag nutzen: Wieso diese Verlockung gefährlich ist

Ein Mann tippt etwas auf einem Laptop.

© tippapatt / stock.adobe.com

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Eine Frau mit Rhinitis putzt sich ihre laufende Nase.

© onephoto / stock.adobe.com

Ob allergisch oder nicht

Rhinitis ist signifikant mit Migräne verbunden