Nach Eruption: Kostet Fliegen jetzt mehr Asche?

Airlines leiden unter den Ausfällen nach dem Vulkanausbruch in Island. Die EU will die Sicherheitsentgelte reformieren. Werden die Kosten auf die Tickets umgewälzt?

Von Thomas A. Friedrich Veröffentlicht:
Der Eyjafjallajokull hat mit seinem Ausbruch eventuell eine neue Ära der Ticketpreisgestaltung angestoßen.

Der Eyjafjallajokull hat mit seinem Ausbruch eventuell eine neue Ära der Ticketpreisgestaltung angestoßen.

© [M] Ticket: imagebroker / imago | Vulkan: dpa

BRÜSSEL. Die Auswirkungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York schlagen bis heute auf die Preise von Flugtickets durch. Nun erscheint die Preisgestaltung der Airlines nach dem einwöchigen Flugverbot über weiten Teilen des europäischen Kontinents durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajokull erneut auf dem Radar. Die Fluggesellschaften bilanzieren ihre Verluste weltweit mit bis zu einer Milliarde Euro.

Mit der nun beschlossenen Richtlinie zur Erhebung von Luftsicherheitsentgelten will das Europäische Parlament (EP) gestiegene Sicherheitsaufwendungen der Airlines vom Passagier abwenden. Legten die Flughäfen bisher Gebühren auf nationaler Basis fest, sollen künftig einheitliche europäische Regelungen gelten. Wird Fliegen in Zukunft dadurch teurer?

"Ein hohes Sicherheitsniveau auf Flugreisen und an Flughäfen zu gewährleisten, liegt im öffentlichen Interesse und sollte daher auch mit Steuergeldern bezahlt werden. Es ist unanständig, Flugpassagiere doppelt bezahlen zu lassen, indem man ihnen auch noch Gebühren für die Luftsicherheit anlastet", mahnt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.

Die vom EP im Mai verabschiedete Richtlinie soll für Kostentransparenz bei der Erhebung von Luftsicherheitsentgelten sorgen. Mit den Abgaben sollen die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Zivilluftfahrt vor Terroranschlägen oder anderen Eingriffen ausgeglichen werden. Ziel der Richtlinie ist es, zwischen den Flughäfen und Fluggesellschaften Grundsätze für die künftige Erhebung von Luftsicherheitsentgelten festzulegen.

Zu diesen Grundsätzen zählen die Nichtdiskriminierung, die Kostentransparenz und der Kostenbezug der Entgelte. Werden sich Flughafen und Fluggesellschaften bei den Verhandlungen über Entgelterhebung nicht einig, können sich die Parteien in Zukunft an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden. "Mit dieser Regelung zur Transparenz wollen wir sicherstellen, dass es einen fairen Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gibt und jeder genau weiß, für was welches Entgelt gezahlt werden soll", erläutert der SPD-Europaabgeordnete Kurt Fleckenstein. Wenn Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll seien, dann könnten die EU-Mitgliedsländer sie auch in das Gemeinschaftsrecht aufnehmen und somit die Kosten weitergeben. Wenn nicht, dann soll der Staat - der sie für nötig hält - die Kosten dafür selber tragen, so Fleckenstein. Solange es beispielsweise keine einheitliche EU-Regelung für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen gebe, dürften die Mitgliedstaaten laut der neuen Richtlinie die Kosten dafür nicht einfach an die Flugunternehmen und somit an die Passagiere weiterreichen.

Derzeit wird die Erhebung von Sicherheitsentgelten auf nationaler Ebene geregelt und ist somit für den Verbraucher schwer zu durchschauen. In Zukunft sind die Mitgliedstaaten gehalten, Sicherheitsentgelte für das gesamte Flughafennetz einzuführen. Damit könnte eine für den Verbraucher transparentere Preisgestaltung Wirklichkeit werden."Die Kostengrundlage für die Berechnung dieser Entgelte darf keine Kosten beinhalten, die bei der Wahrnehmung allgemeiner Sicherheitsaufgaben durch die Mitgliedstaaten anfallen würden, wie etwa polizeiliche Aufgaben", erklärt der stellvertretende Koordinator im EP-Verkehrsausschuss, Werner Kuhn von der CDU. Um dies sicherzustellen, soll eine unabhängige europäische Aufsichtsbehörde Änderungen dieser Abgaben prüfen können, bevor sie in Kraft treten", so Kuhn.Ob mehr Sicherheitsansprüche am Boden und in der Luft letztlich nicht doch auf den Fluggast und den Ticketpreis abgewälzt werden, ist für den europäischen Verbraucherschutzbund Beuc "noch nicht wirklich ausgemacht".

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