Direkt zum Inhaltsbereich

Schwangerschaft

Nachgezahlter Lohn erhöht nicht immer Elterngeld

CELLE (mwo). Einer schwangeren Medizinischen Fachangestellten sollten Ärzte noch ausstehenden Lohn spätestens zu Beginn des Folgejahres auszahlen. Denn Geld, das mehr als drei Wochen nach Neujahr eingeht, wirkt sich nicht mehr erhöhend auf das Elterngeld aus.

Veröffentlicht:
Wer ausstehndes Geld rechtzeitig an die schwangere Angestellte überweist, sorgt für höchstmögliches Elterngeld.

Wer ausstehndes Geld rechtzeitig an die schwangere Angestellte überweist, sorgt für höchstmögliches Elterngeld.

© Dmitriy Melnikov / fotolia.com

So entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird neben dem tatsächlich zugeflossenen Lohn auch Lohn berücksichtigt, der erst nachträglich für diesen Zeitraum ausgezahlt wird.

Anfang 2011 wurde das Gesetz aber geändert und stärker an das Steuerrecht angelehnt. Wie das LSG entschied, besteht zwar auch nach neuem Recht das "modifizierte Zuflussprinzip" im Grundsatz fort - aber mit einer Ausnahme: Wie im Steuerrecht würden Nachzahlungen nicht mehr berücksichtigt, die mehr als drei Wochen nach Jahresbeginn noch für das Vorjahr eingehen.

Im Streitfall hatte der Arbeitgeber den Lohn für Rufbereitschaften nachträglich als "Rückrechnung" ausgezahlt. So erhielt die klagende Mutter im März und April 2010 noch 2300 Euro für Rufbereitschaften in 2009.

Nach dem Celler Urteil geht dies ab Januar 2011 nicht mehr in die Berechnung des Elterngeldes ein.

Az.: L 2 EG 21/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte