Medizinstudent

Nachspiel im Abschiebefall

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GÖTTINGEN. Die gestoppte Abschiebung eines brasilianischen Medizinstudenten in Göttingen bekommt ein strafrechtliches Nachspiel. Die Anwältin des 30-Jährigen hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen einen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen sowie gegen dessen Vorgesetzten erstattet. Die Anzeige richte sich außerdem gegen zwei Polizisten und zwei Beamte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, teilte die Rechtsanwältin Silke Schäfer mit.

Die Verwaltung hatte den Medizinstudenten vergangene Woche bei einem Termin in der Ausländerbehörde festnehmen und zum Rhein-Main-Airport nach Frankfurt bringen lassen, um ihn nach Brasilien abzuschieben (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht Göttingen stoppte die Abschiebung und verpflichtete die Stadt per einstweiliger Anordnung dazu, dem 30-Jährigen vorläufig eine Duldung zu erteilen.

Stadt räumt Fehler ein

Nach Auffassung des Gerichts durfte die Stadt den Studenten nicht abschieben, weil sie dessen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug noch nicht beschieden hatte. Der 30-Jährige hatte Ende vergangenen Jahres eine in Mainz wohnhafte aufenthaltsberechtigte israelische Staatsangehörige geheiratet. Die Anwältin wirft den Behördenmitarbeitern und Vollzugsbeamten Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und versuchten Diebstahl vor.

Die Göttinger Stadtverwaltung räumt unterdessen ein, dass die Ausländerbehörde bei der eingeleiteten Abschiebung des brasilianischen Medizinstudenten rechtswidrig gehandelt hat. Man bedauere das Vorgehen der Behörde sehr und habe sich bei dem Betroffenen und seinem Rechtsbeistand für das rechtswidrige Verhalten entschuldigt, teilte eine Verwaltungssprecherin mit.

Die Entschuldigung der Stadt reiche allerdings nicht aus, machte Rechtsanwältin Schäfer klar. (pid)

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