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Neue GmbH-Light - für Praxischefs wenig attraktiv

NEU-ISENBURG (maw/dpa). Der Bundestag hat gestern die GmbH-Reform verabschiedet. Danach können Firmen nun auch als Unternehmergesellschaft (UG) mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Dies hat vor allem für Klinik-MVZ Relevanz.

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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ermöglicht die neue UG als Mini-GmbH und damit als Alternative zu den Firmengründungen in der einfachen britischen Rechtsform Limited (Ltd.), von denen es schätzungsweise 40 000 in Deutschland gibt.

Als Basismodell für die Gründung einer Unternehmergesellschaft gibt der Gesetzgeber ein Musterprotokoll vor, das einfach auszufüllen und notariell zu beurkunden ist. Für eine Ein-Mann-Gesellschaft betragen dadurch die Notar-Gebühren 20 Euro. Hinzu kommen noch 100 Euro für die Eintragung ins Registergericht.

Die neue Unternehmergesellschaft muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Wenn ein Stammkapital von 25 000 Euro erreicht ist, kann die UG in eine normale GmbH umgewandelt werden. Eine Pflicht zur Umfirmierung besteht aber nicht.

Dr. Rudolf Ratzel, Fachanwalt für Medizinrecht aus der Sozietät Dr. Rehborn in München, misst der GmbH-Reform aus der Sicht der niedergelassenen Ärzte so gut wie keine Bedeutung bei. "Ärzte fahren aus haftungsrechtlichen und steuerlichen Gründen besser, wenn sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR, gründen", sagt er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Für Kliniken, die Medizinische Versorgungszentren (MVZ) errichten wollten, sei die UG allerdings eine interessante Alternative, die wesentliche Erleichterungen im Vergleich zu einer GmbH-Gründung biete.

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