Arzthaftpflicht

Neues Gutachtermodell bewährt sich

Westfalen-Lippe sieht keine Verzerrung durch die frühe Einbindung der Assekuranzen bei Gutachtenfällen.

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KÖLN. Die frühzeitige Einbeziehung der Haftpflichtversicherer in die Verfahren hat bei der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) nicht zu einer höheren Widerspruchsquote geführt. 2015 widersprachen zwölf Prozent der Ärzte dem Verfahren, das waren nur unwesentlich mehr als im Jahr zuvor.

Seit 1. Juli 2014 regelt die Satzung der Gutachterkommission in Westfalen-Lippe, dass Haftpflichtversicherer und Klinikträger von Anfang an beteiligt werden. Zudem arbeitet die Kommission seitdem mit hauptamtlichen juristischen Gutachtern.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Anträge bei der Gutachterkommission um 4,6 Prozent auf 1587 gestiegen, wie aus dem Vorstandsbericht der ÄKWL hervorgeht. Zudem mussten die Gutachter noch 1164 offene Verfahren aus Vorjahren bearbeiten.

Die Kommission erledigte insgesamt 1035 Verfahren, davon 393 ohne Sachentscheidung. Das kann der Fall sein, wenn ein Arzt Widerspruch einlegt, der Patient den Antrag zurückzieht, die Gutachterkommission nicht zuständig ist oder der Behandlungsfehler länger als zehn Jahre zurückliegt.

In 642 Verfahren kamen die Gutachter zu einer Sachentscheidung. Sie stellten lediglich bei 18 Prozent oder 115 Fällen einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsmangel fest. "In 89 Fällen hatte ein Sorgfaltsmangel zu einem Gesundheitsschaden des Patienten geführt", heißt es in dem Bericht.

n den weiteren 26 Fällen konnten die Gutachter nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass ein Gesundheitsschaden kausal auf den Behandlungsfehler zurückzuführen war.

80 Prozent der Behandlungsfehler-Vorwürfe richteten sich gegen Klinikärzte, 20 Prozent gegen Ärzte in Praxen oder MVZ. "In beiden Versorgungsbereichen wurde ein Behandlungsfehler annähernd gleich häufig bestätigt." In den Kliniken waren am häufigsten die Bereiche Unfallchirurgie, Orthopädie und Allgemeinchirurgie Gegenstand eines Antrags. Im niedergelassenen Bereich zielten die Vorwürfe am häufigsten auf Orthopäden, Hausärzte und Augenärzte.

Der Bericht zeigt auch auf, welche Folgen die Behandlungsfehler für die betroffenen Patienten hatten. "Im Jahr 2015 erlitten mehr als die Hälfte der Patienten einen vorübergehenden, leichten bis mittelschweren Gesundheitsschaden, 33 Patienten einen Dauerschaden, davon neun einen schweren Dauerschaden, und sechs Patienten starben infolge eines Behandlungsfehlers."

Die mittlere Verfahrensdauer in Westfalen-Lippe betrug rund 14 Monate. "Grund für eine lange Verfahrensdauer sind häufig schwere, sehr komplexe Krankheitsverläufe mit mehreren Antragsgegnern." (iss)

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