Direkt zum Inhaltsbereich

Nicht immer volle Beihilfe für künstliche Befruchtung

Weil je nach Arbeitgeber andere Regeln gelten, gibt es für Beamte mit Kinderwunsch nicht immer den Zuschuss.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

LEIPZIG. Beamtete Ehepaare müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung gegebenenfalls überwiegend aus der eigenen Tasche bezahlen. Wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, müssen Bund und Länder ihre Beihilfevorschriften nicht so abstimmen, dass ein Zuschuss lückenlos gewährleistet ist.

Die Beihilfeverordnung des Bundes orientiert sich bei der künstlichen Befruchtung an der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach gibt es einen hälftigen Zuschuss jeweils einzeln für den Mann und für die Frau - nach dem sogenannten Körperprinzip. Manche Bundesländer gewähren aber Beihilfe nach dem "Verursacherprinzip" an den Partner, auf den die Kinderlosigkeit zurückgeht.

Im Streitfall bezahlte der Bund nach dem "Körperprinzip" einem unfruchtbaren Beamten die Entnahme der Samen. Die beim Land Rheinland-Pfalz beschäftigte Frau bekam nach dem dort gültigen "Verursacherprinzip" aber keinen Zuschuss, weil die Ursache ja beim Mann lag.

Bund und Länder können die Voraussetzungen jeweils eigenständig festlegen, urteilte dazu nun das Bundesverwaltungsgericht. Eine dadurch entstehende finanzielle Lücke müsse der Bund nicht schließen, so die Richter.

Az.: 2 C 40.09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist

Prognose meist günstig

Schulterschmerzen in der Hausarztpraxis: Aufklären statt röntgen!

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Lesetipps