Beschluss

Bundesgerichtshof: Nichterscheinen bei Abgabe der Vermögensauskunft nur mit starkem Attest

Wer bei einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint, muss ein ärztliches Attest über ein ernsthafte Erkrankung vorlegen. Eine normale Arbeitsunfähigkeitserklärung reicht nicht aus.

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