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Niedergelassene bei MRSA am Zug

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Rein nach der Vergütungssystematik gilt: Die Versorgung von Patienten, die mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelt, aber nicht erkrankt sind, ist ausschließlich Sache der Kliniken.

Denn nur dort wird bislang die Behandlung dieser Patienten vergütet. Im Lichte der allseits als wichtig anerkannten MRSA-Prävention macht eine solche Einschränkung aber keinen Sinn.

Es ist überfällig, dass sich dieser Zustand ab dem 1. April ändert. Künftig erhalten Praxen Honorar für die Diagnostik und die Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und -infizierten Patienten sowie von Risikopatienten.

Darauf haben sich die Kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt - nachdem der Gesetzgeber sie im Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet hat.

Zum Glück greift der beliebte Verweis der Kassen jetzt nicht mehr, notwendige Behandlungen seien mit der Gesamtvergütung erfasst. Beim Kampf gegen MRSA dürfen die Kassen nicht außen vor bleiben.

Aber auch die niedergelassenen Ärzte sind jetzt gefordert: Mit der Implementierung von Hygieneplänen und der Überprüfung ihrer Antibiotika-Verordnungen müssen sie ihren Teil zum Gelingen beitragen.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Neue EBM-Ziffer für den MRSA-Kampf

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