KV Nordrhein

Noch mehr Biosimilars verordnen!

Ärzte sollten aus wirtschaftlichen Gründen noch stärker als bisher Biosimilars verordnen, empfiehlt die KV Nordrhein.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) fordert ihre Mitglieder auf, noch stärker als bisher Biosimilars zu verordnen. Gemeinsam mit den Krankenkassen empfiehlt die KVNo, den Einsatz von Biosimilars aus wirtschaftlichen Gründen in allen zugelassenen Indikationen den Originalpräparaten vorzuziehen. "Biosimilars sollten mindestens bei der Neueinstellung von Patienten berücksichtigt werden", teilt die KV in ihren Verordnungsinfos mit. Studien hätten zudem gezeigt, dass auch ein Wechsel unter laufender Therapie möglich sei.

Als Teil der Arzneimittelvereinbarung haben KVNo und Kassen für manche Fachgruppen DDD-Quoten für die Verordnung von Biosimilars vereinbart. Die Nichteinhaltung der Quoten ist jedoch nicht mit Sanktionen verbunden. Es gibt aber einen Anreiz: Die Einhaltung der Generika-, Me-too- und DDD-Quoten ihrer Fachgruppen befreit die nordrheinischen Ärzte von der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im Vergleich mit anderen KVen stehe die KVNo bei der Verordnung von Biosimilars gar nicht schlecht da, berichtet Apotheker Dr. Holger Neye, Leiter der Pharmakotherapieberatung der KVNo. "Wir gehören zu den besten drei oder vier KVen." Die von der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars herausgegebene Übersicht über die minimalen und maximalen Verordnungsanteile in den Regionen zeige aber, dass es noch Luft nach oben gebe. "Man sollte sich am Maximum orientieren", sagt Neye. Schließlich seien Biosimilars der Bereich, in dem die höchsten Einsparungen zu realisieren seien.

Über die empfohlene Verordnung von Biosimilars bei Neueinstellung gibt es nach seinen Angaben bei den Ärzten kaum Diskussionsbedarf. Die einzige Ausnahme sei ein Wachstumspräparat für Kinder. "Dort gibt es eine Quote, aber die Ärzte sind bei der Verordnung zurückhaltend." (iss)

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