KV Nordrhein

Noch mehr Biosimilars verordnen!

Ärzte sollten aus wirtschaftlichen Gründen noch stärker als bisher Biosimilars verordnen, empfiehlt die KV Nordrhein.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) fordert ihre Mitglieder auf, noch stärker als bisher Biosimilars zu verordnen. Gemeinsam mit den Krankenkassen empfiehlt die KVNo, den Einsatz von Biosimilars aus wirtschaftlichen Gründen in allen zugelassenen Indikationen den Originalpräparaten vorzuziehen. "Biosimilars sollten mindestens bei der Neueinstellung von Patienten berücksichtigt werden", teilt die KV in ihren Verordnungsinfos mit. Studien hätten zudem gezeigt, dass auch ein Wechsel unter laufender Therapie möglich sei.

Als Teil der Arzneimittelvereinbarung haben KVNo und Kassen für manche Fachgruppen DDD-Quoten für die Verordnung von Biosimilars vereinbart. Die Nichteinhaltung der Quoten ist jedoch nicht mit Sanktionen verbunden. Es gibt aber einen Anreiz: Die Einhaltung der Generika-, Me-too- und DDD-Quoten ihrer Fachgruppen befreit die nordrheinischen Ärzte von der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Im Vergleich mit anderen KVen stehe die KVNo bei der Verordnung von Biosimilars gar nicht schlecht da, berichtet Apotheker Dr. Holger Neye, Leiter der Pharmakotherapieberatung der KVNo. "Wir gehören zu den besten drei oder vier KVen." Die von der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars herausgegebene Übersicht über die minimalen und maximalen Verordnungsanteile in den Regionen zeige aber, dass es noch Luft nach oben gebe. "Man sollte sich am Maximum orientieren", sagt Neye. Schließlich seien Biosimilars der Bereich, in dem die höchsten Einsparungen zu realisieren seien.

Über die empfohlene Verordnung von Biosimilars bei Neueinstellung gibt es nach seinen Angaben bei den Ärzten kaum Diskussionsbedarf. Die einzige Ausnahme sei ein Wachstumspräparat für Kinder. "Dort gibt es eine Quote, aber die Ärzte sind bei der Verordnung zurückhaltend." (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oktobersitzung des CHMP

EU-Zulassung: Positives CHMP-Votum für Rilzabrutinib und Brensocatib

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Lesetipps
Collage von Bildern

© Frau: nenetus / stock.adobe.com | Rücken links: Dr. P. Marazzi / Science Photo Library | Arm: ZOKO / stock.adobe.com | Rücken rechts: Eva Valesky (2) | HG: Phokin / stock.adobe.com

Falsches Label?

Verdacht auf Betalaktam-Allergie: Was tun, wenn die Patientin ein Antibiotikum braucht?

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Lungenkrebs in der mikroskopischen Ansicht – zumindest stellt sich so die KI erkranktes Lungengewebe vor.

© Curie / stock.adobe.com / Generated by AI

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt