Ruf nach Finanzspritze
Nord und Süd fordern: „Krankenhaussterben muss gestoppt werden“
Die Gesundheitsminister von Bayern und Schleswig-Holstein sehen die Krankenhausversorgung durch einen kalten Strukturwandel gefährdet.
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Soforthilfen zur Liquiditätssicherung der Kliniken, fordern die Gesundheitsminister aus Bayern und Schleswig-Holstein.
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München. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) dringen auf Soforthilfen für Krankenhäuser. Die Krankenhausversorgung sei durch den kalten Strukturwandel gefährdet, ist Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek überzeugt. Das unkontrollierte Krankenhaussterben müsse gestoppt werden. Gemeinsam forderten die Beiden bei einem Treffen in München deshalb Soforthilfen für Krankenhäuser noch vor der Krankenhausreform, Stichwort Inflationsausgleich. Mehrere Ländern bereiteten, erinnert Holetschek, deshalb auch eine Bundesratsinitiative vor, die den Bund zu wirksamen Soforthilfen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser auffordert.
Das geht aus einer Meldung des bayerischen Gesundheitsministeriums hervor – gewürzt mit harscher Kritik am Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der gleiche einem Lückentext. Ein kurzfristiges Soforthilfeprogramm für die Kliniken müsse Teil des Gesamtpakets zur Krankenhausreform sein.
Übergangsfinanzierung erforderlich
„Ein kalter Strukturwandel würde unserer Krankenhauslandschaft Entwicklungschancen nehmen – gerade auf dem Land“, wird Holetschek im Pressetext zitiert. Karl Lauterbach sehe untätig dabei zu, wie zahlreiche Krankenhäuser wegen der inflationsbedingten Betriebskostensteigerungen auf eine Insolvenz zusteuerten.
Laut von der Decken bringe der Bundesgesundheitsminister bei der Krankenhausreform die Prioritäten durcheinander: Erst müsse eine Zwischenfinanzierung für die Krankenhäuser kommen, dann die Reform und erst dann ein Transparenzgesetz. Es brauche, bis die Krankenhausreform in Kraft trete und ihre Wirkung entfalte, eine Übergangsfinanzierung durch den für die Betriebskosten zuständigen Bund. Begrüßt werden die Bundespläne zu einer gesetzlichen Regelung zur schnelleren Auszahlung des Pflegebudgets. (mic)