Urteil zur E-Zigarette

Nordrhein-Westfalen drohen Schadenersatzklagen

Weil das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen vor dem Konsum von E-Zigaretten gewarnt hatte, mussten Händler Einbußen hinnehmen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihnen nun Recht gegeben hat, wollen sie auf Schadenersatz klagen.

Veröffentlicht:

SEEVETAL. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten drohen dem Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatzklagen. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) rief am Donnerstag Händler und Hersteller zu einer solchen Klage auf.

Die vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Warnungen des NRW-Gesundheitsministeriums hätten zu starken Umsatzeinbußen geführt, teilte der Verband in Seevetal (Niedersachsen) mit.

Einige Händler hätten ihr Geschäft sogar komplett aufgeben oder Mitarbeiter entlassen müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und frei in Kiosken, Tabakläden und im Internet verkauft werden dürfen.

Dabei hatten die Richter auch über eine Klage gegen das Land NRW entschieden. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hatte 2011 vor E-Zigaretten gewarnt. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ermittlungen gegen Kinderarzt

Klinik-Arzt soll im Dienst Kinder missbraucht haben

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Finale Analyse der SPOTLIGHT-Studie zum fortgeschrittenen, Claudin-18.2-positiven und HER2-negativen Adenokarzinom des Magens/AEG: Gesamtüberleben (PPS-Population)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Zolbetuximab: Standardtherapie bei CLDN18.2+/HER2− Magenkarzinomen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Lesetipps
Ein Mann mit naßgeschwitztem Gesicht und Hemd tupft sich mit einem Tuch die Stirn ab.

© Creatas / Thinkstock

Stufenschema

Das große Schwitzen: Strukturiert gegen Hyperhidrose vorgehen