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Urteil zur E-Zigarette

Nordrhein-Westfalen drohen Schadenersatzklagen

Weil das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen vor dem Konsum von E-Zigaretten gewarnt hatte, mussten Händler Einbußen hinnehmen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihnen nun Recht gegeben hat, wollen sie auf Schadenersatz klagen.

Veröffentlicht:

SEEVETAL. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten drohen dem Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatzklagen. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) rief am Donnerstag Händler und Hersteller zu einer solchen Klage auf.

Die vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Warnungen des NRW-Gesundheitsministeriums hätten zu starken Umsatzeinbußen geführt, teilte der Verband in Seevetal (Niedersachsen) mit.

Einige Händler hätten ihr Geschäft sogar komplett aufgeben oder Mitarbeiter entlassen müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und frei in Kiosken, Tabakläden und im Internet verkauft werden dürfen.

Dabei hatten die Richter auch über eine Klage gegen das Land NRW entschieden. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hatte 2011 vor E-Zigaretten gewarnt. (dpa)

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