Patentstreit

Novartis unterliegt in Indien

Veröffentlicht:

MUMBAI. Der Schweizer Pharmahersteller Novartis hat den jahrelangen Patentstreit um seinen Tyrosinkinasehemmer Glivec® in Indien endgültig verloren. Der oberste indische Gerichtshof beschloss am Montag, dass Novartis für sein orales Krebsmittel kein Patent erhält.

2006 hatte das Unternehmen in Indien Patentschutz für eine besondere kristalline Form des Glivec®-Wirkstoffs Imatinib beantragt, der von den Behörden jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dabei handele es sich lediglich um eine leicht veränderte Version des älteren Wirkstoffes Imatinib Mesilat, die nach indischem Patentrecht nicht schützenswert sei. Diese Auffassung wurde nun letztinstanzlich bestätigt.

Dagegen argumentiert Novartis, dass es zuvor auf Imatinib Mesilat in Indien noch nie ein Patent erhalten habe, und bezeichnete die Entscheidung des Supreme Court als einen Rückschlag für die Erforschung neuer Arzneimittel gegen bislang effektiv nicht zu behandelnde Erkrankungen.

Noch weitere Verfahren offen

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßte die Entscheidung. Sie sichere den Zugang armer Patienten in Entwicklungsländern zu günstigen Nachahmerpräparaten, heißt es.

Nach Angaben von Novartis erhalten derzeit allerdings 95 Prozent aller Imatinib-Patienten - das seien rund 16.000 - das Mittel in Indien kostenlos.

Der jüngste Fall ist nicht der erste, in dem indische Gerichte gegen die Rechte an geistigen Eigentum votierten. Anfang März etwa musste bereits Bayer einen Prozess um eine Zwangslizenz für sein Krebsmittel Nexavar® (Sorafenib) verloren geben.

Weitere vergleichbare Verfahren sind noch anhängig. Bei internationalen Pharmaherstellern, die Indien als einen der wachstumsstarken Schwellenmärkte ins Auge gefasst haben, dürfte die Entwicklung für weitere Verunsicherung sorgen. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisverwaltung

Doctolib bringt neues KI-PVS an den Start

Umstellung TI-Kryptografie von RSA auf ECC

Wechsel zu neuem eHBA: KBV bittet Netzagentur um Fristverlängerung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?