Altersvorsorge

Nur jeder Zweite spannt Betrieb ein

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BERLIN. Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Diese Bilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes zieht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Das Gesetz ebnete erstmals den Weg für Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt einer garantierten Rentenhöhe. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung. (maw)

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