Verunglückte Kadettin

OLG weist Anklage gegen Arzt ab

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SCHLESWIG. Im Fall der 2008 tödlich auf der "Gorch Fock" verunglückten Kadettin Jenny Böken muss sich der Schiffsarzt nicht vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Schleswig wies einen Antrag der Eltern auf Anklage gegen den Arzt ab.

Der Erste Strafsenat habe den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die damals 18-Jährige aus Geilenkirchen war aus ungeklärten Gründen über Bord gegangen.

Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee entdeckt. Die Eltern werfen dem Arzt vor, er habe ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen. (dpa)

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