Verunglückte Kadettin

OLG weist Anklage gegen Arzt ab

Veröffentlicht:

SCHLESWIG. Im Fall der 2008 tödlich auf der "Gorch Fock" verunglückten Kadettin Jenny Böken muss sich der Schiffsarzt nicht vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Schleswig wies einen Antrag der Eltern auf Anklage gegen den Arzt ab.

Der Erste Strafsenat habe den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die damals 18-Jährige aus Geilenkirchen war aus ungeklärten Gründen über Bord gegangen.

Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee entdeckt. Die Eltern werfen dem Arzt vor, er habe ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Lesetipps
Skelettszintigraphie einer betroffenen Patientin mit Osteomalazie in den Hüften (gelb) nach intravenöser Eisentherapie mit Eisencarboxymaltose.

© Roland Haubner/Universitätsklinik für Nuklearmedizin Innsbruck

Beobachtungsstudie

Eisenmangel: Wahl des Eisenpräparats beeinflusst das Frakturrisiko

Ein Arzt in einem weißen Arztkittel spricht mit einem männlichen Patienten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung und gibt anhand dieser eine Behandlungsempfehlung ab.

© Pcess609 / stock.adobe.com

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Markus Frühwein

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Keine Gelbfieberimpfung bei Patienten über 60 Jahren: Stimmt das?