Urteil
Oberverwaltungsgericht: Masernschutz auch für Schulkinder ein Muss
Für schulpflichtige Kinder muss eine Impfung oder eine ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht mit einem Zwangsgeld durchzusetzen sei zumutbar, entscheiden die Richter am Oberverwaltungsgericht NRW.











