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Finanzierungsform I

Öffentliche Mittel nur für Kenner

In einigen Ländern engagiert sich auch der Staat für Netze. Die Trauben hängen allerdings hoch.

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Netze, die auf öffentliche Fördertöpfe setzen, müssen mit einem langen Vorlauf rechnen. "Erst mit Erhalt des Förderbescheides können Sie wirklich arbeiten", sagte Dr. Carola Koch, Vorstandsvorsitzende des Gesundheitsnetzes Frankfurt am Main (GNEF), das die Versorgung Demenzkranker verbessern will, in Berlin.

GNEF wird nach der Richtlinie zur Förderung von regionalen Gesundheitsnetzen des Hessischen Sozialministeriums finanziert. Dabei handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, die bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt.

Die Bewerbungsfrist um die Gelder aus dem Topf sei mit anderthalb Monaten im Oktober 2013 sehr kurz gewesen. Im Dezember 2013 erhielt das Netz die Förderzusage. Bis zum Abschluss einer Fördervereinbarung vergingen noch einmal drei Monate. Der Zuwendungsbescheid kam erst am 30. Mai 2014 - ein halbes Jahr nach Antragstellung.

Die Prüfung des Zuwendungsbescheids und den Abruf der Fördermittel hat das Netz in professionelle Hände gelegt. Denn es gibt viele Detailbestimmungen zu beachten. Unter anderem müssen abgerufene Mittel innerhalb von zwei Monaten verbraucht sein, weil sonst Zinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz fällig werden. Die Fördermittel werden nur für ein Jahr zugesagt. Dann muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden, und für das Folgejahr ist ein neuer Finanzplan nötig.

Als Risiken bei einer öffentlichen Förderung betrachtet Koch zum Beispiel Fehlkalkulationen, die Kosten einer professionellen Geschäftsführung, das Scheitern an Datenschutzbestimmungen und die Netz-Finanzierung nach dem Ende der öffentlichen Förderung. Chancen der Netzarbeit sieht Koch unter anderem darin, dass die Netzärzte im Praxisalltag entlastet werden und dass sie "heute einen Prozess leben, der die Wege von morgen trägt". (ami)

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