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Risiko für Krebs und Co

PKV muss nicht für Gentest zahlen

Freifahrtschein dank Privatpolice? Nein, hat jetzt ein Landgericht entschieden: Private Krankenversicherer müssen nicht für vorsorgliche Gentests bezahlen.

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STUTTGART. Ein Gentest zur Bestimmung eines erblichen Krankheitsrisikos ist auch von der privaten Krankenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

Bestehen hierzu keine besonderen Vereinbarungen, können die Versicherten nicht davon ausgehen, dass der Versicherer eine solche Untersuchung bezahlt, heißt es in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart.

Wegen der Erkrankung mehrerer Familienangehöriger hatte die Klägerin die Sorge, es bestehe ein erblich erhöhtes Risiko für eine bestimmte Krebserkrankung. Anzeichen für eine entsprechende Erkrankung gab es bei ihr allerdings nicht. Dennoch ließ sie das erbliche Risiko durch einen Gentest abklären.

Die Kosten von 4600 Euro verlangte sie von ihrer privaten Krankenversicherung zurück. Die lehnte jedoch ab: Solche prädiktive Gendiagnostik sei vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Das Landgericht gab der Versicherung nun Recht. Eine rein vorsorgliche Risikoabklärung sei keine "Heilbehandlung", für die die Krankenversicherung aufkommen muss.

Auch wenn man die prädiktive Diagnostik den "Vorsorgeuntersuchungen" zurechne, gehöre sie nicht zu den "gesetzlich eingeführten Programmen", auf die nach den üblichen Versicherungsbedingungen auch die Privatversicherer ihre Leistungspflicht beschränken.

Neue Möglichkeiten durch medizintechnischen Fortschritt führten bei der Vorsorge nicht automatisch zu einem erhöhten Leistungsumfang der privaten Krankenversicherer, betonten die Stuttgarter Richter. (mwo)

Urteil des Landgerichtes Stuttgart, Az.: 13 S 131/12

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