Wegen Betrugs und Bestechung

Pathologe aus dem Saarland muss fast drei Jahre hinter Gitter

Bei Ermittlungen gegen einen Arzt wegen Verdachts auf Körperverletzung stieß die Staatsanwaltschaft auf Korruptionstatbestände. Seine Zulassung ist futsch und er steht vor dem Ruin.

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Fehldiagnosen brachten einen Korruptionsverdacht zutage – die Gefängnisstrafe folgte.

Fehldiagnosen brachten einen Korruptionsverdacht zutage – die Gefängnisstrafe folgte.

© Liv Friis-larsen / stock.adobe.com

Saarbrücken. Ein Pathologe aus dem Saarland ist wegen Betruges und Bestechung im Gesundheitswesen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Seine Frau erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Nun müssen auch zahlreiche zuweisende Ärzte mit straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Chef eines Pathologie-Instituts und dessen Assistenten ermittelt. Der 61-jährige Arzt soll nach Einschätzung einer Klinik-Kollegin und der Anzeige eines Rechtsanwalts Fehldiagnosen bei Krebspatienten gestellt haben. Es ist sowohl von unnötigen Operationen in verschiedenen Kliniken als auch falscher Entwarnung bei Krebspatienten die Rede. Zudem wurde eine Suchtproblematik bekannt. Im Rahmen dieser noch andauernden Ermittlungen war man auf die Korruptionstatbestände gestoßen.

Zwei Millionen Euro zur Absicherung verursachter Schäden

Der Pathologe sitzt wegen Fluchtgefahr bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft. Abgesehen vom Freiheitsentzug dürfte er vor dem finanziellen Ruin stehen: Fast zwei Millionen Euro werden eingezogen, um den verursachten Schaden abzusichern. Die Zulassung hat er bereits verloren, die Approbation ruht.

Auf dutzende Fachärzte, die ihm bundesweit gegen Bezahlung Gewebeproben geschickt haben, kommen nun unruhige Zeiten zu. Zuweisungen gegen Entgelt fallen auch unter das Korruptionsstrafrecht für Heilberufler, weshalb auch in dieser Sache empfindliche Strafen drohen. Zudem dürften Regressforderungen folgen. Bisher hatten die KVen noch keine Akteneinsicht. Der Chef der KV Saarland, Sanitätsrat Dr. Gunter Hauptmann, kündigte aber bereits an, er werde bei Fällen in seiner Zuständigkeit ein Verfahren zum Entzug der Zulassung in Gang setzen. (kud)

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