Patienten haben Recht auf Einsicht ihrer Praxis-Akte

ERFURT (ava). Ein Patient kann verlangen, seine Patientenakte oder auch nur Befunde oder Laborberichte einzusehen. Wenn er Kopien davon haben möchte, können Ärzte ihm für das Anfertigen der Kopien allerdings eine Kostenpauschale von 50 Cent pro Seite berechnen. Diesen Ratschlag gibt die Rechtsabteilung der KV Thüringen in ihrem jüngsten Rundschreiben.

Veröffentlicht:

Einen Anspruch auf Zusendung von Behandlungsunterlagen in Kopie haben Patienten jedoch nicht, so die Rechtsabteilung weiter.

Gegen Erstattung des Portos könne eine Zusendung mit dem Patienten vereinbart werden. Dabei sei jedoch die Kenntnisnahme dieser Unterlagen durch unbefugte Dritte auszuschließen.

Selbst wenn ein Privatpatient seine Rechnung nicht bezahlt, obwohl er die Erstattung schon durch den privaten Krankenversicherer erhalten hat, sind Ärzte verpflichtet, ihm Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu gewähren.

Sofortige Kostenerstattung nur bei Kopierunterlagen

Nur beim Kopieren der Unterlagen können Ärzte auf sofortige Kostenerstattung drängen. Nach einem Urteil des Landgerichts München I müssen Ärzte die Kopien nämlich nur ausliefern, wenn ihnen die Kosten dafür erstattet wurden.

Doch die Herausgabe von Patientenunterlagen hat auch ihre Grenzen, stellt die Rechtsabteilung mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Waiblingen fest: Wenn ein Patient seine Patientenunterlagen haben will und fordert, dass sein Arzt ihm die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt, so sind Ärzte dazu nicht verpflichtet.

Az.: 9 O 5324/08 (Landgericht München); 7C 286/11 (Amtsgericht Waiblingen)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Atemwegserreger

RKI: RSV-Welle deutet sich an

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?

Lesetipps
Eine ältere Frau klagt über Gelenk- und Muskelschmerzen in ihren Händen.

© Yakobchuk Olena / stock.adobe.com

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?