Patientendatenschutzgesetz

Patientendaten in Gefahr?

Die Debatte um den Datenschutz in der Patientenakte schwelt weiter. Kritik kommt jetzt auch von mehreren KVen.

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 Elektronischen Patientenakte: Nicht nur Ärzte sind interessiert an den Daten.

Elektronischen Patientenakte: Nicht nur Ärzte sind interessiert an den Daten.

© chombosan / Getty Images / iStock

München. Die Kritik am Vorgehen der Bundesregierung bei der elektronischen Patientenakte verdichtet sich und kommt jetzt auch aus mehreren KVen. Die VV-Vorsitzenden der KV Niedersachsen, der Frauenarzt Dr. Christoph Titz und der Hausarzt Dr. Eckart Lummert, haben am Montag in Hannover die Aussagen des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber zum geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) begrüßt.

Durch das PDSG werde unter anderem den Krankenkassen ein umfassender Zugriff auf Patientendaten gewährt – ohne dass diese dabei ein Mitspracherecht hätten. „Dadurch wird in das geschützte Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen“, kritisiert Titz.

„Errungenschaften des Datenschutzes zunichte gemacht“

„Wird das Gesetz so umgesetzt, dann sind die Patientendaten in Gefahr“, ergänzt Lummert laut Mitteilung. Unter dem Vorwand, den Weg für den digitalen Fortschritt zu ebnen, mache der Gesundheitsminister sämtliche Errungenschaften des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung per Handstreich zunichte.

Mit deutlichen Worten hatte bereits am Freitag der Vorstand der KV Bayerns die Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums beim PDSG kritisiert.

Keine Möglichkeit zum Widerspruch

Durch das PDSG werde Krankenkassen und Industrie ein umfassender Zugriff auf die intimsten Gesundheitsdaten der Patienten gewährt – ohne dass diese die Möglichkeit hätten, der Auswertung ihrer Daten zu widersprechen“, so die aus Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp bestehende Vorstandsriege der Bayern-KV.

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So würden die Kassen die Befugnis erhalten, die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten exakt auszuwerten und diesen dann entsprechende Empfehlungen – etwa für Gesundheits-Apps – zu geben. Auch könnten die Versicherten der Analyse ihrer Daten im Vorfeld nicht widersprechen, sondern höchstens im Nachhinein darauf drängen, dass sie nicht mit Angeboten behelligt werden. (bfe/ger)

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