CME-Fortbildung
Pharma fordert von Kammern Unvoreingenommenheit
Sind Fortbildungsveranstaltungen pharmazeutischer Hersteller per se von wirtschaftlichen Interessen dominiert? Die Branche moniert pauschale Vorverurteilung.
Veröffentlicht:Berlin. Der Selbstkontrollverein der forschenden Arzneimittelhersteller FSA wünscht sich mehr Fairness im Umgang der Ärztekammern mit Fortbildungsangeboten seiner Mitglieder.
„Dem Fortbildungs-Engagement der Pharmaindustrie mit pauschaler Ablehnung zu begegnen steht nicht nur im Widerspruch zu dem Ziel, möglichst praxisorientierte und vielfältige Fortbildungen anzubieten, sondern ist auch aus rechtlicher Sicht kritikwürdig“, so FSA-Geschäftsführer Dr. Uwe Broch in einem auf der Verbandswebsite aktuell veröffentlichten „Debattenbeitrag“.
Konkret bezieht sich Broch auf eine Neuregelung in der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Bayern. Dort lautet seit Jahresbeginn ein Passus in Paragraf 8: „Bei Fortbildungsmaßnahmen von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Medizinprodukteherstellern, Unternehmen vergleichbarer Art oder einer Vereinigung solcher Unternehmen wird vermutet, dass deren Inhalte nicht frei von wirtschaftlichen Interessen sind.“
In der Konsequenz müssen die darunter fallenden Anbieter, um die CME-Anerkennung zu erhalten, erst einmal von sich aus nachweisen, dass ihre Inhalte im Sinne der Definition unbedenklich sind. Außerdem müssen Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden.
Hamburger Präzedenzfall
Diese Neuregelung, betont Broch auf Nachfrage, sei immerhin schon eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Übung der Bayern, Fortbildungen der Industrie generell von der CME-Zertifizierung auszuschließen.
Gleichwohl stelle auch diese Formulierung noch eine Diskriminierung der Industrie dar. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Verwaltungspraxis der Kammer in den kommenden Monaten darstelle; bisher lägen dazu noch keine Erfahrungen vor.
Broch verweist zudem auf die unlängst erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedene Klage des Berliner Fortbildungsanbieters Esanum GmbH gegen die hanseatische Ärztekammer. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht der Klage auf CME-Anerkennung stattgegeben. Laut Urteilsbegründung liegt die Beweislast für die mangelnde Ausgewogenheit der Fortbildungsinhalte bei der Kammer – der sie im konkreten Fall jedoch nicht gerecht geworden sei.
Darüber hinaus durfte die Kammer ihre Ablehnung der CME-Zertifizierung auch nicht mit den Sponsoringeinnahmen des Veranstalters begründen, da sie ansonsten unverhältnismäßig in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifen würde. Das Hamburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Ärztekammer hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Weitere Verfahren zu erwarten
Nach früherer Auskunft des Esanum-Anwalts Dr. Daniel Geiger gegenüber dieser Zeitung sind parallel gelagerte Verfahren in anderen Kammerbezirken anhängig. Was darauf hindeutet, dass nicht nur in Bayern und an der Elbe Fortbildungen der Industrie rigoros unter Verdacht gestellt werden.
Hintergrund: Die in Paragraf 95d SGB V aufgestellt Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte beinhaltet auch den hinreichend unkonkreten Hinweis, dass „Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein (müssen)“.
Der FSA widmet sich dem Thema Arzt-Fortbildung in seinem „Kodex Fachkreise“ (dort Paragraf 20) vornehmlich unter dem Aspekt angemessener Übernahme von Teilnahme-, Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten.
Ausdrücklich heißt es dort, einladende Firmen dürften Kosten für Veranstaltungen, die sich „mit ihren Forschungsgebieten, Arzneimitteln und deren Indikationen befassen“, nur übernehmen, „sofern der berufsbezogene wissenschaftliche Charakter der Veranstaltung eindeutig im Vordergrund steht“. (cw)