Arzneien

Pharmafirmen müssen PKV Rabatte geben

Pharmafirmen müssen PKV-Unternehmen Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneien geben, so das Bundesverfassungsgericht.

Veröffentlicht:

KÖLN. Pharmaunternehmen müssen privaten Krankenversicherern (PKV) ebenso wie den gesetzlichen Krankenkassen Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Pharmaunternehmens Desitin gegen die entsprechende Regelung des "Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss ist bereits im Juni gefallen, aber erst jetzt bekannt geworden.

Desitin sieht in der Regelung unter anderem einen Eingriff in Grundrechte und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, ist aber in allen Instanzen mit einer Klage gegen das PKV-Unternehmen Bayerische Beamtenkrankenkasse gescheitert.

Im April 2015 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Zwang zur Rabattgewährung an die PKV zwar in die Berufsausübungsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen eingreift, das aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei.

Die BGH-Richter begründeten das mit "der Gewährleistung eines bezahlbaren privaten Krankenversicherungsschutzes und der Schonung der öffentlichen Haushalte" (Az.: I ZR 127/14). Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten sie für gewahrt.

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Damit sollte die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 1 Arzneimittelrabattgesetz für die private Krankenversicherung abschließend geklärt sein, auch im Hinblick auf noch laufende Verfahren", sagt Vorstand Andreas Kolb.

Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stößt die Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde dagegen auf Unverständnis. "Eine Auseinandersetzung in der Sache hat überhaupt nicht stattgefunden", kritisiert BPI-Justiziar Rechtsanwalt Ulf Zumdick.

Aus Sicht des BPI ist die Gleichstellung von PKV und gesetzlicher Krankenversicherung bei den Rabatten wegen der Unterschiede in den Systemen nicht gerechtfertigt.

Die Einschätzung des BGH, dass es keine wirtschaftliche Überforderung der Pharmaunternehmen durch die Rabatte gibt, hält Zumdick zudem für "nicht nachvollziehbar". (iss)

Az.: 1 BvR 2895/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit

Lipödem: Welche Therapie am besten hilft

Prävention kardiometabolischer Risiken

Wie hochintensives Intervalltraining Herz und Lungen stärkt

Bewegung, geeignete Ernährung, Stressabbau

Wie wichtig bei Parkinson ein gesunder Lebensstil ist

Lesetipps
Illustration der Schilddrüse

© magicmine / Getty Images / iSt

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

Eine Ärztin fühlt an einem Tisch einen Zettel für die Untersuchung einer von ihr entnommenen Blutprobe durch.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen