Geldstrafe

Prozess gegen Charité-Arzt - Verfahren gegen Mitangeklagte eingestellt

Ein Kardiologe der Charité steht unter Verdacht, zwei Patienten getötet zu haben, mitangeklagt ist eine Krankenschwester. In ihrem Fall gibt es nun eine Entscheidung.

Veröffentlicht:

Berlin. Vier Monate nach Beginn des Prozesses um den Tod zweier schwerstkranker Patienten gegen einen Charité-Arzt ist das Verfahren gegen eine mitangeklagte Krankenschwester ohne Urteil beendet worden. Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren gegen die 39-Jährige am Dienstag gegen eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro ein. Die Entscheidung erging mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme käme in ihrem Fall kein vorsätzliches, sondern fahrlässiges Handeln in Betracht.

Die Verteidiger erklärten am Rande, mit der Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens sei kein Schuldeingeständnis verbunden. Der ursprünglich gegen ihre Mandantin erhobene Vorwurf habe sich nicht bestätigt, die Krankenschwester sei weiterhin unschuldig. Die Anklage gegen die Frau lautete auf Beihilfe zum Totschlag.

Gegen den 56 Jahre alten Facharzt für Innere Medizin wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag in zwei Fällen vor. Er soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit überdosierten Medikamenten umgebracht haben.

Arzt sitzt seit Mai vergangenen Jahres in U-Haft

Der Kardiologe hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Patienten hätten sich in einem „akuten Sterbevorgang befunden“, erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“.

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien. Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Verstoß gegen europäisches Beihilferecht?

Klinikreform: KBV kündigt Beschwerde bei der EU-Kommission an

Arzneimittelpolitik

Pharmagroßhandel fordert Anspruch auf Belieferung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Will mehr Spezialisierung der Kliniken: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vor der Bundespressekonferenz.

© Kay Nietfeld/dpa

Kabinett beschließt Reformgesetz

Lauterbach: Klinikreform rettet zehntausende Menschenleben

„Unsere Ergebnisse ziehen die herkömmliche Ansicht in Zweifel, wonach das Belastungs-EKG eine hohe Rate falsch positiver Befunde produziert“, bilanzieren die Studienautoren. (Symbolbild)

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Studie bescheinigt hohe Spezifität

Feiert das Belastungs-EKG ein kardiologisches Comeback?

Es zeichne sich ab, so Professorin Anne Letsch vom Onkologischen Zentrum Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, dass das biologische Geschlecht, aber auch Gender als soziales Rollenkonstrukt, an vielen Stellen Krebs und Krebsversorgung beeinflussen.

© [M] lera_efremova / stock.adobe.com

Gendermedizin in der Onkologie

Den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Krebs auf der Spur