Verstoß gegen europäisches Beihilferecht?

Klinikreform: KBV kündigt Beschwerde bei der EU-Kommission an

Die KBV-Vertreterversammlung hatte es in Mainz beschlossen, nun kommt die Sache ins Rollen: Die EU-Kommission soll prüfen, ob Teile der Krankenhausreform gegen Unionsrecht verstoßen – zulasten der Vertragsärzte.

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Berlin. Einen Tag nach Kabinettsverabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) kündigt die KBV an, die EU-Kommission um Prüfung bitten zu wollen, ob das Gesetz gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Begründet wird der Verdacht mit im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Strukturhilfen für Kliniken, während Vertragsärzte Investitionen aus eigener Tasche bestreiten müssten.

„Es ist höchst bedauerlich und auch nicht hinnehmbar, dass die ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Krankenhäusern noch einmal verschärft werden sollen“, heißt es in einer KBV-Mitteilung am späten Donnerstagnachmittag.

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Mit seiner Beschwerde bei der EU-Kommission erfüllt der KBV-Vorstand auch einen Auftrag der Vertreterversammlung, die bei ihrer jüngsten Sitzung Anfang Mai in Mainz einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.

Die KBV stützt sich auf ein Rechtsgutachten der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz, wonach die mit der Reform geplante Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung bei Finanzierung mit Geldern der Bundesländer und Krankenkassen „eine beihilferechtlich relevante Begünstigung“ des stationären Sektors darstellen könnte.

Zu welchem Termin und in welcher Form die Konsultation der EU-Kommission nun genau erfolgen soll, sagte die KBV am Donnerstag nicht. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht abzusehen. (cw)

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