DGPPN

Psychopharmaka verantwortungsvoll einsetzen!

Niedrig dosiert und nach strenger Indikationsstellung können Psychopharmaka ein Gewinn für Patienten und ihre Angehörigen sein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bedarf, Patienten mit Depressionen und Psychosen zu behandeln, wächst.

Dies mache zunehmend Aufklärung über einen verantwortungsvollen Umgang mit Psychopharmaka notwendig, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) im Vorfeld des Hauptstadtsymposiums der Gesellschaft am Dienstag in Berlin.

Entscheidend sei, dass Psychopharmaka nur unter strenger ärztlicher Kontrolle eingenommen werden sollten, sagte Hauth. Behandlungen sollten durch psychotherapeutische und weitere therapeutische Schritte ergänzt werden.

Für eine behutsame, adäquat dosierte Verordnung von Antidepressiva gerade bei älteren Patienten plädierte der Arzneimittelexperte Professor Gerd Glaeske von der Universität Bremen.

Ärzte sollten dabei die Priscus-Liste beachten, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. Rund die Hälfte aller Antidepressiva werde von Hausärzten und internistischen Hausärzten verordnet, sagte Glaeske. Es gebe Hinweise darauf, dass die Qualität der Verordnung verbessert werden müsse.

Menge der verordneten Antidepressiva vervielfacht

In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Menge der verordneten Antidepressiva versiebenfacht. 1991 wurden nach Angaben Glaeskes 200 Millionen Tagesdosen verordnet, 2013 bereits 1,4 Millionen Tagesdosen, ausreichend für die Versorgung von 3,7 Millionen Patienten.

Vor einer Verteufelung der Psychopharmaka warnte die Vertreterin der Angehörigen psychisch kranker Menschen Janine Berg-Peer. "Die einseitige Panikmache vor Psychopharmaka ist unsinnig", sagte Berg-Peer. Die Präparate sollten ebenso vorsichtig verordnet und eingenommen werden wie andere Medikamente auch. Sie böten Betroffenen die Chance, trotz Krankheit ein selbstständiges und gelingendes Leben zu führen.

Wichtig sei die Aufklärung auch der Angehörigen durch den Arzt. Zudem sollten die im Krankenhaus verordneten Präparate nach der Entlassung vom niedergelassenen Arzt nicht durch preisgünstigere Medikamente ersetzt werden, so Berg-Peer. (af)

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