Krankenhäuser

Qualität soll künftig die Klinik-Planung steuern

Qualitätsanforderungen und -indikatoren sollen die Klinikplanung unterstützen. Aber die Entwicklung eines soliden Instrumentariums braucht Zeit – und die Länder spielen nicht mit.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Wegweiser zu einer Straße mit vielen Kurven: Gefragt ist mehr Qualität in Kliniken.

Wegweiser zu einer Straße mit vielen Kurven: Gefragt ist mehr Qualität in Kliniken.

© stockWERK / Fotolia

BERLIN. Es ist eines der komplexesten und langwierigsten Projekte des Gemeinsamen Bundesausschusses – und überdies streitanfällig: die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und sachgerechten Mindestmengen für die stationäre Versorgung. Nicht zuletzt deshalb, weil diese Faktoren künftig mitbestimmen sollen, welche Kliniken noch am Netz bleiben und welche aus dem Markt ausscheiden werden.

Das Ziel, so Regina Klakow-Franck vom Gemeinsamen Bundesausschuss am Mittwoch beim Frühjahrsforum Hochschulmedizin in Berlin: eine "qualitätsorientierte Marktbereinigung", bei der der GBA zum Dienstleister der Bundesländer wird.

Steigende Fallzahlen

Hintergrund dieser zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode gestarteten Qualitätsoffensive sei die Fallzahlentwicklung gewesen: 23 Prozent Zuwachs seit 1995, wovon ein Drittel auf ökonomische Fehlanreize zurückgeführt werden.

Derartige Fehlentwicklungen sollen mit Qualitätskriterien korrigiert werden. Ein weiteres Problem: In deutschen Kliniken versorgt eine Vollzeit-Pflegekraft doppelt so viele Patienten wie im OECD-Durchschnitt – eine Folge des DRG-Systems und mangelnder Investitionen in die Ausbildung des Pflegenachwuchses.

Der Gesetzgeber hat dem Bundesausschuss dafür einen ganzen Stapel an Hausaufgaben aufgegeben: Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Personaluntergrenzen für die Pflege (die allerdings zwischen GKV und Kliniken ausgehandelt werden müssen), gestufte Anforderungen an die Notfallversorgung, Definition von Leistungen für Qualitätsverträge mit Pay for Performance-Elementen, Kriterien für Sicherstellungszuschläge, Ausbau des Mindestmengensystems und schließlich Indikatoren zur Beurteilung der Hygienequalität.

Klassische Indikatoren weitgehend ausgeschöpft

In Teilen könne der Bundesausschuss dazu auf die externe Qualitätssicherung zurückgreifen, die seit den 1970er Jahren sukzessive implementiert worden ist. Diese erfasse aber überwiegend nur chirurgische Interventionen, nicht aber das gesamte Leistungsspektrum der stationären Versorgung.

Das gelte insbesondere für die Pflegequalität, für die bislang mit der Dekubitusprophylaxe nur ein Qualitätsparameter erhoben werde.

Ein weiteres Problem, so Klakow-Franck: Mit den klassischen Indikatoren seien aufgrund permanenter Verbesserungen die Qualitätspotenziale weitgehend ausgeschöpft – weil nahezu alle Kliniken den erwünschten Referenzbereich erreichen, sei dieses Instrument zur Marktbereinigung nicht mehr brauchbar.

Die Entwicklung neuer Indikatoren brauche Zeit. Beispiel Geburtshilfe: Drei einfache Ergebnisindikatoren stehen seit Ende 2016 zur Verfügung – aber sie bilden nicht das gesamte geburtshilfliche Leistungsspektrum ab. Dieses Set als K.o.-Kriterien zu verwenden, wäre nicht sachgerecht, so Klakow-Franck.

Bundesländer spielen nicht mit

So habe das IQTiG den Auftrag zur Entwicklung weiterer planungsrelevanter Indikatoren erhalten, die wahrscheinlich im September 2018 vorliegen. Die Reaktion der Bundesländer darauf zeigt die Brisanz: Die meisten wollen sie nicht anwenden.

Auch das Problem der Pflegepersonalausstattung sei nicht kurzfristig lösbar, selbst wenn die Ausbildungskapazitäten vergrößert werden. Damit sei nicht garantiert, dass sich Pflegekräfte in München bezahlbaren Wohnraum leisten könnten. Gefragt seien flexible Übergangsregelungen.

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