Direkt zum Inhaltsbereich

Hacker-Angriff

Regierung gibt für die E-Card Entwarnung

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Angriffe von Geheimdiensten auf den Hersteller von SIM-Karten und Chipkarten gemalto haben nach Auffassung der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion "Die Linke" geschrieben. "Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die eGK insgesamt nicht von dem beschriebenen Angriff betroffen", heißt es wörtlich.

Für die eGK würden "technisch und organisatorisch andere Sicherheitskonzepte und -verfahren genutzt", so die Bundesregierung weiter. Der Angriff hatte sich offenbar auf den SIM-Karten-Bereich des Unternehmens beschränkt.

Die gematik hatte bereits zuvor in einer Mitteilung ausgeschlossen, dass die Gesundheitskarten betroffen sind. Die Bundesregierung habe "keine Erkenntisse", die Zweifel an der Darstellung der gematik aufkommen ließen. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt