BSG

Relevanz spielt bei Prüfgremien keine Rolle

Prüfgremien sind auch für unzulässige Verordnungen zuständig, stellt das Bundessozialgericht klar und bestätigt Impfstoff-Regresse.

Veröffentlicht:
Das Bundessozialgericht hat sich mit unzulässigen Verordnungen beschäftigt.

Das Bundessozialgericht hat sich mit unzulässigen Verordnungen beschäftigt.

© Jan Haas / dpa

KASSEL. Die Prüfgremien sind umfassend für alle Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Sie können daher einen Regress auch für Verordnungen festsetzen, die der Arzt gar nicht hätte ausschreiben dürfen, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschied.

Konkret bestätigte das BSG mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil einen Regress gegen einen Allgemeinarzt in Bayern. Er hatte 2010 zur Immunisierung von Kindern Impfstoffe gegen Meningokokken C und Hepatitis B auf normalem Rezept verordnet.

Allerdings hatte die KV Bayerns mit den Kassen eine Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung getroffen, wonach diese und bestimmte weitere Impfstoffe dem Sprechstundenbedarf zuzurechnen sind.

Die Krankenkasse beantragte daher eine Prüfung und die Feststellung eines Schadens in Höhe von 330 Euro; die Prüfungsstelle Ärzte Bayern setzte einen Regress von 214 Euro fest.

Keine Beliebigkeit

Den Widerspruch wies der Beschwerdeausschuss ab. Auch wirtschaftlich gesehen könnten Verordnungen und Sprechstundenbedarf nicht beliebig ausgetauscht werden. Denn eine Verordnung trage die jeweilige Krankenkasse allein, die Kosten des Sprechstundenbedarfs dagegen würden nach einem festen Schlüssel auf alle Kassen umgelegt.

Mit ihrer Klage meinte die KV Bayerns, die Prüfgremien seien hier gar nicht zuständig, weil die Impfstoffe nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung seien. Sozialgericht und Landessozialgericht München waren dem noch gefolgt. Diese Urteile hob das BSG nun auf.

Die gesetzliche Prüfzuständigkeit der Krankenkassen und KVen beziehe sich insgesamt auf die vertragsärztliche Versorgung. Dabei könne offen bleiben, ob die Impfungen der vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen sind. Im Katalog der "Leistungen zur Verhütung von Krankheiten" seien sie jedenfalls nicht enthalten.

Gegenstand der Prüfung sei hier aber gar nicht die Wirtschaftlichkeit der Impfleistung oder auch der Verordnung der Impfstoffe gewesen, sondern allein deren Zulässigkeit. Die Impfstoffe seien "im Wege der personenbezogenen Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung" beschafft worden. Nur dies habe die Krankenkasse beanstandet.

Verordnung unzulässig

"Damit ist die Zuständigkeit der Prüfgremien begründet", heißt es in dem Kasseler Urteil. Dass die Verordnung unzulässig war, ändere daran nichts, weil sich die Zuständigkeit der Prüfgremien genau auf die Zuständigkeit beziehe.

Entsprechend sei auch in der Prüfvereinbarung festgelegt, dass die Krankenkasse Regressansprüche wegen der Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln geltend machen kann, "die von der Verordnung ausgeschlossen sind. Ein solcher Fall liege hier vor.

Dass die Versicherten Anspruch auf die Impfstoffe hatten, ändere an der fehlenden Verordnungsfähigkeit nichts. Der Arzt habe nicht nur das falsche Formular verwendet, sein Fehler liege "in der damit verbundenen Wahl der konkreten rechtlichen Form der Verordnung".

Abschließend betont der BSG-Vertragsarztsenat, dass die Verordnung "erst recht rechtswidrig" wäre, wenn man mit der KV davon ausgehe, dass die verordneten Leistungen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehören. "Gerade dann ist es Aufgabe der Prüfgremien, in den Fällen einen Regress auszusprechen, in denen diese Leistungen als vertragsärztliche erbracht wurden." (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 6 KA 7/16 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3, 17–19]

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Eine ältere Frau bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© David Pereiras / Stock.adobe.com

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt