GOÄ
Ruf nach Übergangsregelung für Inflationsausgleich
Solange die GOÄ-Reform nicht in Sicht ist, sollte per Übergangsregelung ein Inflationsausgleich geschaffen werden, fordert der Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses der BÄK.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Verhandlungen über eine neue Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) mit dem PKV-Verband liegen momentan auf Eis. Per Übergangsregelung solle daher wenigstens ein Inflationsausgleich geschaffen werden.
Dafür sprach sich Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe und Vorsitzender des Ausschusses "Gebührenordnung" bei der Bundesärztekammer (BÄK), beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden aus.
Die letzte gesamtnovellierte Fassung der GOÄ stammt aus dem Jahr 1983. Die Punktwerte im Leistungskatalog wurden seitdem einmal, im Jahr 1996, um 14 Prozentpunkte angehoben. "Die kumulierte Inflationsrate seit der Fassung von 1983 liegt bei circa 70 Prozent und ist damit fünfmal höher als die letzte Anhebung.
"Der Aktualisierungsrückstand des Leistungsverzeichnisses befindet sich damit auf historischem Niveau", verdeutlichte Windhorst. Heute müssten Mediziner alle Möglichkeiten des Abrechnungsregelwerks voll ausschöpfen, um kostendeckend zu arbeiten.
Ernüchternder Vergleich mit anderen Freiberuflern
Anderen Freiberuflergruppen wie Architekten oder Juristen ist in den vergangenen Jahren, anders als bei den Ärzten, eine Anpassung der Gebührenordnung zugestanden worden. So wurde die Gebührenordnung der Tierärzte zuletzt 2008 um zwölf Prozent angehoben.
Auch der direkte Vergleich mit anderen freiberuflich Tätigen fällt ernüchternd aus: Das Honorar von Architekten ist seit 1996 um circa 30 Prozent angestiegen und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurde zuletzt 2004 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Dennoch hob Windhorst die hohe Bedeutung der GOÄ für die Ärzte hervor. Sie solle allerdings zu einer modernen Gebührentaxe, die als Sektoren übergreifende Referenz die maßgeblichen Orientierungswerte für die Honorierung ärztlicher Leistungen vorgibt, fortentwickelt werden, gab Windhorst zu verstehen.
Dazu gehöre eine moderne und transparente Basisbewertung jeder einzelnen Leistung in robusten Einfachsätzen, die wieder die wirtschaftliche Realität in den Praxen spiegeln.
Wenn die Verhandlungen mit dem PKV-Verband weiter kein Ergebnis liefern, will die BÄK bis spätestens Ende Mai, einen eigenen Vorschlag an das Bundesministerium für Gesundheit geben. (mh)