Missbrauchsaffäre

Saarländisches Verfassungsgericht stärkt U-Ausschuss den Rücken

Gericht weist Beschwerde des Chefs der Kinder- und Jugendpsychiatrie ab.

Veröffentlicht:

Saarbrücken. Der Untersuchungsausschuss des saarländischen Landtages darf den Missbrauchs-Verdachtsfällen an der Uniklinik Homburg weiterhin umfassend nachgehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden. Allerdings fixierten die Richter gleichzeitig grundsätzliche Vorgaben zum Schutz von Daten der Betroffenen.

Untersuchungen ausgeweitet

Der U-Ausschuss wurde ursprünglich zur Aufklärung der möglichen Fälle von Kindesmissbrauch durch einen inzwischen verstorbenen Assistenzarzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und zur Überprüfung des Umgangs mit entsprechenden Hinweisen eingesetzt. Nachdem auch Berichte über angebliche Vorfälle in der HNO-Klinik öffentlich wurden, bezogen die Abgeordneten auch diese Verdachtsfälle in ihre Untersuchungen ein und erklärten den Leiter dieser Klinik zu einem weiteren Betroffenen.

Dagegen legte der Chef der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der im April in Pension geht, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Seine Argumente: Durch die Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes erhalte der HNO-Kollege Einblick in die Akten und damit in seine beruflichen und persönlichen Verhältnisse. Zudem werde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uniklinikum seit 2003.

Richter sehen Pflicht zur Überprüfung

Die Richter bezeichneten es dagegen als „völlig unbedenklich, wenn nicht sogar verpflichtend“, Strukturen und Organisation des Klinikums auf einen korrekten Umgang mit Hinweisen auf einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu überprüfen. Allerdings müssten die Grundrechte aller Betroffenen, also sowohl der Kinder als auch der möglichen Verantwortlichen, geschützt und einer Vorverurteilung entgegengewirkt werden.

Konkret beschränkt das Gericht die Akteneinsicht der Betroffenen im Wesentlichen auf Vorgänge, die in ihren jeweiligen Verantwortungsbereich fallen. Auch die Anwesenheit Dritter bei Verhandlungen müsse begrenzt werden. Schließlich mahnte das Gericht den Landtag und den U-Ausschuss grundsätzlich, „in allen ihren Äußerungen die Unschuldsvermutung zu beachten“. (kud)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Ein einbandagierter Fuß

© Patrick Bonnor / stock.adobe.com

Wundheilung

Ulcus cruris venosum: Was für die Kompressionstherapie wichtig ist

Rita Süssmuth steht in ihrem Büro im Deutschen Bundestag.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Nachruf

Rita Süssmuth: Kämpferin gegen Diskriminierung