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BTM

Schluss mit arztindividuellen Rezepten

Jedes Rezept arztindividuell - damit soll bei Betäubungsmitteln bald Schluss sein. Das BfArM führt neue Formulare ein.

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Muster: Das neue BTM-Rezept.

Muster: Das neue BTM-Rezept.

© Bundesdruckerei

BONN (cw). Arztindividuell kodierte Betäubungsmittelrezepte wird es bald nicht mehr geben. Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Anfang kommenden Jahres damit beginnen, neue Betäubungsmittelrezeptformulare auszugeben, die mit etlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind, um Rezeptfälschungen zu verhindern.

Die Umstellung diene der Vereinfachung heißt es. Der jetzige Kodierprozess sei zu zeitaufwendig. Rund 12 Millionen BtM-Rezepten werden pro anno von der Bundesopiumstelle ausgegeben.

Die Echtheit der neuen BtM-Rezepte, deren Layout den den normalen Rezeptformularen ("Muster 16") angeglichen ist, könne in jeder Apotheke mit einfachen Mitteln geprüft werden, erläutert das BfArM.

Unter ultraviolettem Licht verändere das überwiegend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe und die schwarz eingedruckte, neunstellige Rezeptnummer erscheine grünlich-fluoreszierend. Über diese Rezeptnummer erfolge künftig auch die Zuordnung zum verschreibenden Arzt.

Die alten BtM-Rezepte bleiben jedoch weiterhin gültig. Ärzte sollten "auf keinen Fall ihre alten BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen", schreibt die Behörde.

Die alten BtM-Rezepte sollten weiterverwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind. Auch die Regeln, wie die BtM-Rezepte auszufüllen sind, würden sich mit den neuen Formularen nicht ändern.

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