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SARS-CoV-2

Schutzausrüstung-Lieferanten verklagen Bundesgesundheitsministerium

Die Bundesregierung streitet mit den Lieferanten von Schutzausrüstung für Praxen und Kliniken weiter über Millionen Euro. Anhängig sind derzeit Klagen von Lieferanten in Höhe von 113 Millionen Euro.

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Hochwertige Masken zum Schutz vor Ansteckung mit COVID-19 waren im März und April Mangelware. Die Bundesregierung versuchte damals unter Hochdruck, Ärzten und Pflegern die Schutzausrüstung auf dem Markt zu besorgen.

Hochwertige Masken zum Schutz vor Ansteckung mit COVID-19 waren im März und April Mangelware. Die Bundesregierung versuchte damals unter Hochdruck, Ärzten und Pflegern die Schutzausrüstung auf dem Markt zu besorgen.

© AA+W / stock.adobe.com

Berlin. Der Streit um die Bezahlungen von Rechnungen von Unternehmen, die im Frühjahr Schutzausrüstung für Praxen und Kliniken geliefert haben, schwelt weiter. Im Zusammenhang mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung nach dem sogenannten Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums im Frühjahr sind derzeit 56 Klagen beim Landgericht Bonn anhängig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Die Forderungssumme der Klagen liege bei insgesamt rund 113 Millionen Euro, heißt es weiter in der Antwort. Anfang August hatte das BMG noch von Forderungen in Höhe von 59 Millionen Euro gesprochen.

Rechnungen über 1,68 Milliarden Euro

Die Rechnungen, die aus Verträgen in Verbindung mit der Beschaffung von Schutzausrüstung über das Open-House-Verfahren resultieren, belaufen sich den Angaben zufolge auf rund 1,68 Milliarden Euro. Hintergrund: Beim Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit jedem Unternehmen, das die geforderten Waren zu vorher festgelegten Bedingungen verbindlich anbietet, einen Vertrag.

Das Problem im Frühjahr war, dass die Bundesregierung aufgrund der angebotenen Preise von 4,50 Euro netto je FFP2- beziehungsweise FFP3-Maske „mit Lieferungen überschüttet“ worden war, wie es im August in Medienberichten hieß. Nach Ansicht der Bundesregierung haben die aufgerufenen Preise „vor dem Hintergrund der damaligen Verhältnisse“ die „im Verkehr zulässigen Preise nicht überschritten“.

Ein Teil der Lieferungen wurde dann allerdings aufgrund von Qualitätsmängeln, Lieferverzögerungen oder ähnlichen Gründen nicht bezahlt. „Der Gesamtbetrag aller Rechnungskürzungen und aufgekündigten Lieferverträge beläuft sich auf ca. 758 Millionen Euro“, konkretisiert die Bundesregierung die Dimension der insgesamt in Frage gestellten Lieferungen von Schutzausrüstung während der ersten Welle, als insbesondere FFP2- und FFP3-Masken knapp wurden. Dagegen wehrt sich nun ein Teil der betroffenen Unternehmen. (ger)

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