Kommentar zu Honorarausfällen

Schutzschirm light bringt KVen in die Bredouille

Auf KVen kommen beträchtliche Belastungen zu, wenn sie pandemiebedingte Ausfälle bei unbudgetierten Leistungen kompensieren. Immerhin: Beim HVM in Westfalen-Lippe üben die KV-Vertreter Solidarität.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Problem vertagt, aber noch nicht gelöst, möchte man sagen, angesichts des jetzt in Westfalen-Lippe und am Freitag auch des in Nordrhein beschlossenen Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). Dieser enthält auch die Bestimmungen zu den Bedingungen für den Ausgleich pandemiebedingter Honorarausfälle. Extrabudgetär vergütete Leistungen werden seit 1. Januar vom gesetzlichen Schutzschirm bekanntlich nicht mehr erfasst.

Noch ist nicht bekannt, wie stark die Fallzahlen und Leistungsmengen in den einzelnen Fachgruppen im ersten Quartal 2021 eingebrochen sind, geschweige denn im noch laufenden zweiten Quartal, in dem sich das Leistungsgeschehen allerdings wieder weitgehend normalisieren dürfte. Die Vertreter der KVWL haben jetzt festgelegt, dass Vertragsärzte den Ausgleich erst dann beantragen, wenn sie den Honorarbescheid bekommen haben.

Auf die Ende August eintrudelnde Post dürften die Abrechnungsabteilungen der KVen sich nicht gerade freuen. Immerhin besteht ein gesetzlicher Auftrag zur Zweckentfremdung der Mittel der budgetierten Gesamtvergütung, wie KV-Vertreter bei der Versammlung in Westfalen-Lippe klagten.

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Quadratur des Kreises

Der HVM soll die Quadratur des Kreises ermöglichen, nämlich Honorarverluste bei Ärzten verhindern, die keine Einbußen bei den Fallzahlen hatten, aber zugleich denen einen Ausgleich bieten, die in der Pandemie überproportional verloren haben. Immerhin: Die Solidarität zwischen den Fachgruppen scheint in den KVen in Nordrhein-Westfalen funktioniert zu haben.

Doch auch KVen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Der Gesetzgeber bringt die Körperschaften insofern in die Bredouille. Die Rücklagen des KV-Systems werden bei der Abrechnung des ersten Quartals kräftig strapaziert werden. Ein echter staatlicher Schutzschirm sieht anders aus.

Der Vorteil: Ausfälle bei den Anforderungen budgetierter Leistungen werden weiterhin abgefedert. Die Zahnärzte haben nicht einmal das in der Pandemie gehabt.

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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